„Wir brauchen eine Menschenmenge auf den Straßen und wir müssen zuerst die Regierung stürzen“: Aufgrund der Forderung nach einem gewaltsamen Sturz der Regierung entließ die AfD-Fraktion Baden-Württemberg den umstrittenen Abgeordneten Stefan Räpple mit sofortiger Wirkung von der Fraktion ausgeschlossen. Dies wurde von einem Sprecher der Gruppe angekündigt. Nach Angaben des Sprechers der AfD-Fraktion wurden Räpples Mitgliedschaftsrechte entzogen.
Die Urteile sollen während eines Protestes gegen Corona-Maßnahmen in Mainz am Samstag gefällt worden sein. Die Allianz „Steht gegen Rassismus Offenburg“ berichtet Räpple. Während der Veranstaltung am Rheinufer appellierte er an die rund 350 Zuhörer wegen eines gewaltsamen Sturzes und damit einer Straftat im Sinne von § 111 StGB, schreibt die Gruppe in einem Facebook-Eintrag. Räpple sagte wörtlich über den Sturz der Regierung: „Mit Gewalt. Es kann nicht ohne Gewalt geschehen.“
„Den Boden dieser Verfassung verlassen“
„Wer diesen Verfassungsstaat in Frage stellt und sogar seine gewaltsame Beseitigung fordert, hat den Grund dieser Verfassung verlassen und damit auch die Grundlagen der Verfassung der Fraktion in Frage gestellt“, sagte Bernd Gögel, Vorsitzender des AfD-Parlaments. „Jeder, der Straftaten begeht, kann nicht mehr Teil unserer Fraktion und Partei sein“, sagte Alice Weidel, Leiterin der AfD in Baden-Württemberg und Vorsitzende der Fraktion. „Ich halte die Entscheidung der Gruppe daher für absolut richtig.“
In der Vergangenheit hat Räpple mit seinen Aussagen wiederholt provoziert. Zum Beispiel ließ er sich im Dezember 2018, nachdem er sich in die Polizei eingemischt hatte, aus dem Landtag herausführen – ein historischer Skandal. Die AfD Baden-Württemberg hat im Frühjahr beschlossen, Räpple auszuschließen. Er kündigte an, dass er dagegen vorgehen wolle. Da das Urteil nicht rechtskräftig war, gehörte er weiterhin der Fraktion an.
Die Mitgliedschaft in Partei und Fraktion ist gemäß den Statuten der Fraktion getrennt. Es könnten auch Nicht-AfD-Mitglieder in der Gruppe sein, sagte ein Sprecher. „Und da es sich um einen anhängigen Fall handelte, sah die Gruppe keinen Handlungsbedarf.“
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