Whistleblower würden durch den am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf mehr Rechtsschutz und Sicherheit genießen.
Obwohl die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union bis 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, konnte sich die Vorgängerregierung nicht auf die Änderungen einigen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann, Mitglied der Freien Demokraten (FDP), hatte den Gesetzentwurf zum Schutz von Personen ausgearbeitet, die Fehlverhalten, Missbrauch und andere Arten von Rechtsverletzungen in Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung aufdecken.
„Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden bemerken Missstände oft als Erste und können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, aufgeklärt, verfolgt und festgenommen werden“, so Buschmann.
Wirksamer Schutz für Hinweisgeber könne „ein wesentlicher Bestandteil eines guten Compliance-Systems sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt“, fügte er hinzu.
Nach geltendem Recht setzen sich Whistleblower einem erheblichen Risiko aus, wenn sie Fehlverhalten oder Missbrauch melden.
Was genau steht auf der Rechnung?
Um Schutz nach dem Entwurf zu erhalten, müssen sich Hinweisgeber entweder an die internen Meldestellen von Unternehmen und Behörden oder an die externen Meldestellen des Bundes und der Länder wenden.
Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssten eine Art internes Berichtssystem einrichten. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern können dies jedoch in Partnerschaft mit anderen mittelständischen Arbeitgebern tun, um die Kosten einzudämmen.
Die neue Gesetzgebung würde Whistleblower speziell schützen, indem sie Vergeltungsmaßnahmen verbietet, seien es Kündigungen, Verwarnungen, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Einschüchterung oder Rufschädigung.
Im Falle von Vergeltungsmaßnahmen könnten Whistleblower rechtliche Schritte gegen ihren Arbeitgeber einleiten.
Wenn das Fehlverhalten keine „rechtliche Relevanz“ hat, gelten die Gesetze nicht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.
Dem Gesetzentwurf zufolge werden der Presse vorgelegte Beweismittel nur in Ausnahmefällen geschützt. Gleiches gilt für Behauptungen, die in sozialen Medien gepostet werden.
Dem Text zufolge gehe es um die „Ausweitung“ des bisher „bruchstückhaften und unzureichenden“ Schutzes.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und Transparency Deutschland nannten den Gesetzentwurf unzureichend.
Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV, sagte, alle Whistleblower verdienten Schutz, „egal, welchen Rechtsverstoß sie aufdecken“. Während einige Verstöße zwar formal legales, aber illegitimes Verhalten seien, sollten Hinweisgeber dennoch in der Lage sein, sie ohne Angst vor persönlichen Vergeltungsmaßnahmen zu veröffentlichen, sagte er.
Sebastian Oelrich, Leiter der Whistleblower Protection Group von Transparency Deutschland, sagte, Verschlusssachen würden oft vom Schutz ausgenommen. Die Meldung dieser Art von Verstößen an eine interne Meldestelle sei nicht genug, wie das krasse Beispiel von Edward Snowden in den Vereinigten Staaten zeige, sagte er.
los/msh (Reuters, dpa)
+ There are no comments
Add yours