Im Freistaat werden die Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien verschärft. Ausgangsbeschränkungen werden wirksam. Was sind die triftigen Gründe, das Haus zu verlassen?
VonStephanie Sartor
Es gibt drastische Worte, mit denen
Bayern Premierminister
Markus Söder verfluche die Leute für die kommenden Wochen. ‚Alle vier Minuten stirbt in
Deutschland eine Person
Corona„, Sagte Söder am Sonntag. Es ist einfach ethisch nicht vertretbar, jetzt nicht zu handeln. Und diese Maßnahme wird seit der Sondersitzung des Kabinetts ergriffen. Einer der wichtigsten Punkte in Söders Zehn-Punkte-Plan: Ausreisebeschränkungen und ein Verbot der Bürger. Was ist in den kommenden Wochen noch erlaubt und was nicht? Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen? Wir erklären die wichtigsten Fakten zu den neuen Resolutionen.
Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern in Zukunft nur mit gutem Grund möglich.
Ist Einkaufen ein triftiger Grund? Immerhin sind alle Geschäfte noch geöffnet.
Es gibt einige Gründe, die offensichtlich gültig sind. Dies beinhaltet die Arbeitsweise, einen Arzttermin oder einen Termin in einem Büro. Das Verlassen des eigenen Hauses ist auch aus anderen Gründen zulässig. Zum Beispiel einkaufen. Und das bedeutet nicht nur, in den Supermarkt zu gehen. Das Einkaufen ist in allen offenen Geschäften – einschließlich Bekleidungsgeschäften – gestattet. Weihnachtsaufgaben werden auch als gültiger Grund für das Verlassen des Hauses eingestuft. Dies gilt übrigens auch für Besuche bei öffentlichen Dienstleistern wie Friseuren. Auf die Frage unserer Redaktion sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums: „Die Geschäfte sind noch geöffnet, Einkaufen ist erlaubt. Dennoch wird dringend gefordert, dass sich alle Bürger nur auf die wichtigsten Angelegenheiten beschränken und die Kontaktbeschränkungen konsequent anwenden. ‚
Wie viele Leute kannst du in Zukunft treffen?
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind im Rahmen der bayerischen Ausreisebeschränkungen weiterhin erlaubt. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten für maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.
Kann ich andere Haushalte besuchen? Also Familienmitglieder oder Freunde?
Ja, ein Besuch in einem anderen Haushalt ist auch ein triftiger Grund, die Wohnung trotz der Ausreisebeschränkungen zu verlassen. Die Gesamtzahl von fünf Personen darf nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sind ausgeschlossen). In Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 muss der Besuch jedoch vor 21:00 Uhr vor der Abenduhr erfolgen.
In Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 gibt es mehr als eine Einschränkungen beenden ebenfalls Verbindungen zwischen 21:00 und 17:00: Bedeutet das, dass Sie abends nicht mehr dorthin gehen dürfen?
Es muss einen guten Grund geben, das Haus nach 21 Uhr zu verlassen. Dies sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, medizinische und veterinärmedizinische Notfälle oder die Ausübung von Sorgerechts- und Zugangsrechten. Gehen oder Joggen ist kein triftiger Grund, nach 21 Uhr nach draußen zu gehen. Wenn Sie also ein wenig an der frischen Luft trainieren möchten, müssen Sie dies vor 21 Uhr an Hotspots tun.
Können Sie nachts noch mit dem Hund an einen Hot Spot gehen?
Nur laufen war nicht erlaubt, wie gesagt. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums hat angekündigt, dass der Spaziergang des Hundes auch vor 21:00 Uhr erfolgen muss. „Maßnahmen zur Haltung von Tieren, die nicht verschoben werden können, sind zulässig.“
Kann ich Familienmitglieder besuchen, die nachts meine Hilfe brauchen?
Ja, es ist immer noch erlaubt, sich um Menschen zu kümmern, die Hilfe brauchen. Auch nach 21 Uhr „Eine Reise zu bedürftigen Familienmitgliedern unterliegt nicht der Ausgangssperre“, sagte der Sprecher des Ministeriums.
Darf es sein Heiligabend zu Weihnachten gehen, wenn ich in einem Hotspot lebe?
Ja. Vom 24. bis 26. Dezember können in Gebieten mit mehr als 200 Einwohnern Gottesdienste nach 21:00 Uhr besucht werden. Dies gilt auch für Weihnachten, das traditionell spät in der Nacht stattfindet. Übrigens wird es in Zukunft eine Maskenpflicht und ein Gesangsverbot für alle Gottesdienste im ganzen Land geben.
Ist der Verbindung im Hotspot-Regionen ein sachliches Verbot, sich nachts mit Freunden zu treffen?
Im Prinzip ja, es sei denn, Sie kommen vor 21:00 Uhr nach Hause. ‚Die Ausgangssperre ist eine Ausgangssperre. „Freunde nach 21:00 zu treffen ist kein triftiger Grund“, sagte das Gesundheitsministerium.
Ist dies im Grunde auch das Verbot eines halb normalen Silvesterabends in den Hotspot-Regionen?
Die zuvor geplante Erleichterung für den Jahreswechsel wurde erneut eingezahlt. Für den Zeitraum vom 27. Dezember und daher ausdrücklich für
Silvester und neue Jahre gelten – im Gegensatz zu
Weihnachten – Keine besonderen Vorschriften, erklärt das Innenministerium. Am Silvesterabend dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In Hotspot-Regionen sollte die Wohnung nicht um Mitternacht verlassen werden, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, z. B. ein medizinischer Notfall oder die Betreuung von Bedürftigen. „Die Beleuchtung von Feuerwehrleuten ist kein triftiger Grund“, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Natürlich können Sie in Ihrem eigenen Garten ein Feuerwerk zünden. Der Ministerrat hat in seiner Sondersitzung auch beschlossen, dass der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ab Mittwoch weitgehend verboten wird – damit nichts von dem traditionellen Glas Sekt auf die Straße kommt.
Haben Verbindungen Beeinflussen die Hotspots auch den öffentlichen Nahverkehr?
Zumindest in Augsburg fahren Busse und Straßenbahnen normalerweise nach 21:00 Uhr weiter, auch wenn es eine Ausgangssperre gibt. Wer während der Hauptverkehrszeit arbeitet, kann daher weiterhin die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, um zur Arbeit zu gelangen, vorausgesetzt, Bus und Bahn sind gerade unterwegs. Der Sprecher der Stadtwerke, Jürgen Fergg, wies darauf hin, dass sich die Ausstiegsregel schnell wieder ändern könne, wenn die Inzidenz unter 200 fällt. Und es ist kompliziert, die Gitter anzupassen, es geht nicht so schnell. Dies ist ein weiterer Grund, warum der aktuelle Fahrplan vorerst unverändert bleibt.
Was passiert bei Verstößen?
Die neue Verordnung zum Schutz von Infektionen über Bayern wird nun erlassen und gilt vom 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021. Wer gegen die Bestimmungen der Verordnung verstößt, handelt unzulässig und kann mit Bußgeldern rechnen. (mit Achse)
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