Eine Rückkehr von Römisch-polnisch im Oscar-Akademie wird wahrscheinlich nicht mehr existieren. Der Regisseur erlitt vor einem US-Gericht eine Niederlage. Nach der Entscheidung des zuständigen Richters in Los Angeles war seine Abschiebung im Jahr 2018 wegen sexuellen Übergriffs und damit Verstoßes gegen die ethischen Standards des Filmverbandes legal.
Eine Erklärung der Akademie, die der Nachrichtenagentur DPA zur Verfügung stand, besagte, dass sie mit der Bestätigung des Gerichts zufrieden waren, dass die Klage gegen den inzwischen 87-Jährigen zu diesem Zeitpunkt „fair und angemessen“ war. Dem Richter zufolge durfte er die Vorwürfe gegen seine Person angemessen kommentieren.
Polanski war die Filmakademie, die im Mai 2018 im Rahmen von für den Oscar ausgezeichnet wurde # Metoo-Debatte ich muss gehen. Nach Vorwürfen sexueller Übergriffe gab es zu dieser Zeit auch Entertainer Bill Cosby und Hersteller Harvey Weinstein wurde ausgeschlossen.
1977 gab der polnisch-französische Filmemacher mit einem damals 13-Jährigen vor Gericht illegale sexuelle Handlungen zu. Unmittelbar vor der Verkündung des Urteils floh er nach Frankreich und ist nie wieder in den USA.
Im vergangenen Jahr wurde ein neuer Anspruch erhoben
Sein Anwalt Harland Braun hat im vergangenen Jahr eine Klage gegen die Academy of Motion Picture Arts and Sciences eingereicht. Polanskis Ausschluss aus dem Körper sei zu plötzlich und ohne Rücksprache gewesen, behauptete er. Sein Klient erhielt kein faires Verfahren.
Zusätzlich zu dem Fall von 1977 waren im vergangenen Jahr neue Vorwürfe gegen Polanski erhoben worden. Im November hatte die Französin Valentine Monnier dies erklärt vergewaltigte sie 1975 während eines gemeinsamen Skiurlaubs in Gstaad, Schweiz. Monnier war damals 18 Jahre alt, Polanski 42.
Die Pariser Zeitung „Le Parisien“ berichtete erstmals über Monniers Behauptung. Durch seinen Anwalt Hervé Temine hatte Polanski der Zeitung mitgeteilt, dass er die Behauptung mit Sicherheit ablehne.
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