Deutschland schafft interne Grenzkontrollen mit der Tschechischen Republik ab

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Die deutschen Behörden haben beschlossen, die internen Grenzkontrollen für Bürger der Tschechischen Republik nach ihrer vorübergehenden Einführung aufzuheben, um die Ausbreitung von COVID-19 in der dritten Welle der Pandemie zu kontrollieren.

Die neue Entscheidung trat am 14. April in Kraft, berichtet SchengenVisaInfo.com.

„Angesichts der geringeren Anzahl von Infektionen in der Tschechischen Republik können wir die Grenzkontrollen beenden und verstärkt nach dem Schleier suchen, um die Einreisebestimmungen durchzusetzen. Ich habe immer gesagt, dass Grenzkontrollen im Herzen Europas das letzte Mittel sein sollten. “ Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigte die neue Entscheidung an.

Die Bundesregierung hat beschlossen, am 14. Februar Kontrollen an den Binnengrenzen der Tschechischen Republik einzuführen, die dann kontinuierlich bis zum 14. April verlängert wurden.

Deutschland hebt nicht nur die Maßnahmen für die Tschechische Republik auf, sondern ermöglicht auch die Einreise von Ankünften aus:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Mit dem Schengen-Raum verbundene Länder: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein
  • Drittländer: Australien, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Thailand

Andererseits hat Deutschland derzeit ein Einreiseverbot für alle Länder, in denen COVID-19-Mutationen weit verbreitet sind. Zugunternehmen und Fluggesellschaften dürfen daher keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland transportieren.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder Personen, die nur in einem Transitgebiet umsteigen, sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

Nach Angaben des Außenministeriums müssen seit dem 30. März 2021 alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der weniger als 48 Stunden zurückliegt. Die Regeln gelten für alle Länder sowie für alle Personen, die deutsches Hoheitsgebiet durchqueren. Personen unter sechs Jahren und Flugzeugbesatzungen sind von diesen Maßnahmen ausgenommen.

Darüber hinaus müssen Reisende, die aus einem Hochrisikoland zurückkehren, nachdem sie sich länger als zehn Tage dort aufgehalten haben, unmittelbar nach der Einreise eine zehntägige Selbstisolierungsphase durchlaufen. Die Zeit der Selbstisolation kann jedoch verkürzt werden, wenn am fünften Tag ein negatives Coronavirus-Testergebnis eingereicht wird.

Strengere Regeln gelten für alle, die aus einem Land nach Deutschland zurückkehren, das als variante Region des Virus gilt, darunter Botswana, Brasilien, Swasiland, Frankreich, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia, Simbabwe und Südafrika.

Alle Personen, die von einem von ihnen aus eintreten, müssen sich im digitalen System registrieren, ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist, gefolgt von einem ärztlichen Attest vor der Abreise. Wenn sie vor dem Abflug kein negatives Testergebnis erhalten können, können die Spediteure den Test für sie durchführen lassen.

Heine Thomas

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