BERLIN (dpa) – Ein deutsches Bundesgericht hat am Donnerstag entschieden, dass der goldene Schatten der Folie auf dem Goldhasen von Lindt & Sprüngli, einem beliebten Schokoladen-Osterhasen, Schutzstatus genießt.
Der Bundesgerichtshof hat im Streit zwischen dem Schweizer Lindt und dem deutschen Unternehmen Heilemann entschieden, das 2018 auch einen Schokoladenhasen in einer Goldfolienverpackung verkaufte. Lindt argumentierte, dass es eine Marke auf der durch Benutzung erhaltenen Farbe habe, dass ihr Wettbewerber diese Marke verletzt habe und dass Heilemann am Verkauf seines Produkts gehindert werden sollte.
Ein Landesgericht in München hat im vergangenen Jahr gegen Lindt entschieden. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das Schweizer Unternehmen bewiesen habe, dass der goldene Farbton seines Hasen durch einen Ruf Markenstatus erlangt habe, und verwies auf eine Umfrage des Herstellers, die ergab, dass 70 % der Befragten die Farbe mit dem Lindt-Produkt in Verbindung brachten.
Das Gericht sagte, es sei unerheblich, dass das Unternehmen nicht für alle oder die meisten seiner Produkte die goldene Farbe verwendet oder dass das Lindt-Kaninchen andere Merkmale wie ein rotes Halsband aufwies.
Seit 1952 vertreibt Lindt seinen Goldhasen in Deutschland, seit 1994 hat das Produkt seine aktuelle goldene Farbe. Mit einem Marktanteil von mehr als 40 % im Jahr 2017 ist er mit Abstand der meistverkaufte Schokoladen-Osterhase in Deutschland zum Gericht.
Bundesrichter schickten den Fall nach München zurück, um festzustellen, ob Heilemann tatsächlich Lindts Markenzeichen verletzt hatte.
Unapologetic Alkohol Guru. Zombie-Enthusiast. Typischer Internet-Nerd. Freundlicher Leser. Ergebener Twitter-Maven.
+ There are no comments
Add yours