Während die Fälle in Karnataka weiter zunehmen, nehmen die Distrikte die Angelegenheit selbst in die Hand, um die Ausbreitung des Coronavirus mit drastischen Maßnahmen zu begrenzen. Am Montag erließ der stellvertretende Kommissar Bagadi Gautham in Chikkamagaluru den Befehl, dass alle Außenstehenden aus anderen Ländern, Staaten und Distrikten von Karnataka hiermit im Distrikt verboten werden.
Die Anordnung, den Tourismus im Distrikt zu verbieten, kommt zu einem kritischen Zeitpunkt für Karnatakas Kampf gegen COVID-19. Darüber hinaus fügte der Befehl hinzu, dass alle touristischen Aktivitäten vorerst eingestellt werden.
Chikkamagaluru sagt Nein zu Außenstehenden
Letzte Woche hatte das Büro des DC in Chikkamagaluru einen Appell veröffentlicht, in dem Außenstehende aufgefordert wurden, Chikkamagaluru nicht zu besuchen. In vielen kleinen Distrikten und Tourismus-Hotspots in Karnataka wie Chikkamagaluru und Kodagu gab es Proteste von Einheimischen, die befürchten, dass die Außenstehenden das Virus in die kleineren Distrikte des Bundesstaates bringen könnten.
Weitere Besorgnis wurde ausgelöst, als Berichte über Touristen auftauchten, die sich ohne Maske oder ohne soziale Distanzierung in Chikkamagaluru bewegten. Der stellvertretende Kommissar erklärte in seinem am 6. Juli erlassenen Beschluss, dass sie aufgrund neuer Entwicklungen strenge Maßnahmen in Betracht gezogen hätten.
In Chikkamagaluru gab es bisher 94 Fälle von COVID-19. Angesichts der Schwere der Situation hat der Orden angegeben, dass Außenstehende im Staat nicht zugelassen werden. Dies wurde ausdrücklich in einer 4-Punkte-Reihenfolge angegeben, die lautete:
- Menschen aus anderen Ländern / Staaten / Distrikten werden sofort gestoppt.
- Menschen aus anderen Ländern / Bundesstaaten / Distrikten sollten bis auf Weiteres keine Unterkunft in Hotels, Resorts, Gastfamilien und anderen Touristenheimen erhalten.
- Die Öffentlichkeit im Distrikt muss alle COVID-19-Kontrollhinweise strikt befolgen. Diejenigen, die die Regeln befolgen, dürfen sich im Distrikt frei bewegen.
- Alle touristischen Orte / Einstiegspunkte / Zentren sollten geschlossen sein, damit keine Besucher sie besuchen können.
Die Anordnung fügte hinzu, dass Personen, die sich nicht an die Regeln halten, gemäß § 188 IPC und § 51 des Katastrophenschutzgesetzes gebucht werden. Im Anschluss an die Anordnung ist es wichtig zu beobachten, ob Fälle im Distrikt mit diesen drastischen Maßnahmen einhergehen.
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