Bundesarbeitsrecht diskriminiert: Berlin ist Gegenstand von Streitigkeiten um das Kopftuch von Lehrern – Berlin

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In Erfurt stimmen sie mit Karlsruhe überein: Das Verbot, das islamische Kopftuch in Regelschulen zu tragen, ist eine unverhältnismäßige Verletzung der Grundrechte, urteilten die Richter des Bundesarbeitsgerichts nach einem langen Verhandlungstag am Donnerstag.

Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, muss vielmehr eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden bestehen. „Das beklagte Land hat kein derart konkretes Risiko für diese geschützten Vermögenswerte gezeigt“, sagte das Gericht. Eine Frau aus Berlin, die wegen ihres Schals abgelehnt wurde und um Entschädigung gekämpft hatte, gewann die letzte Instanz. Der Informatiker wollte als Berufswechsler in die Schule eintreten. In der Berufsschule unterlag sie anderen Bewerbern, in der High School und der High School durfte sie wegen des Kopftuchs nicht unterrichten. Wegen dieser Diskriminierung verklagte sie.


Das Land Berlin ist nicht ganz von seinem Neutralitätsgesetz überzeugt, dessen Spezialität darin besteht, dass alle Religionen gleich behandelt werden und alle religiösen Symbole und Kleidungsstücke zumindest in normalen Schulen gleich verboten sind. Dies gilt nicht für Berufsschulen – hier sind die Schüler älter und können nicht mehr so ​​leicht betroffen sein.

Die rot-rot-grüne Koalition ist in dieser Frage gespalten. Die SPD ist gesetzeskonform. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) war enttäuscht: „Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht.“ Schulverwalter sind besorgt, dass Konflikte in die Schulen gebracht werden. Ihre Außenministerin Beate Stoffers sagte in der „RBB-Abendschau“, dass eine Verfassungsbeschwerde oder eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof untersucht werde.

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Die Grünen hingegen wollen das Gesetz loswerden. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) forderte eine Änderung des Neutralitätsgesetzes während dieser Legislaturperiode und eine Nichtdiskriminierung geeigneter Lehrer.

Heine Thomas

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