Ein deutsches Gericht entschied am Freitag, dass ein 29-Jähriger nicht rechtlich für einen anscheinend antisemitischen Angriff auf eine Synagoge im vergangenen Jahr verantwortlich gemacht werden kann.
Während der Vorfall ein „gezielter Angriff auf eine Person jüdischer Religion“ war, leidet der Angreifer an paranoider Schizophrenie und wurde nach Angaben des Hamburger Gerichts von religiösen Wahnvorstellungen getrieben.
Die Richter befahlen, den in Kasachstan geborenen deutschen Staatsangehörigen in eine ständige psychiatrische Versorgung zu bringen.
Was ist während des Angriffs auf die Synagoge passiert?
Im Oktober 2020 zog der Angreifer Militärkleidung an und fuhr mit dem Taxi zu einer Synagoge in Hamburg.
Dort angekommen zielte er auf einen 26-jährigen Studenten, der eine Kippa trug und ihn mit einer Schaufel mit kurzem Griff in den Kopf schlug. Das Opfer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, konnte aber überleben. Der Angreifer wurde schnell festgenommen.
Was haben die Umfragen ergeben?
Die Ermittler fanden in einer seiner Taschen eine Zeichnung eines Hakenkreuzes.
Nach Angaben des Gerichts trug der Verdächtige es, weil seine Mutter glaubte, es würde ihn vor seinen Wahnvorstellungen schützen. Die Mutter beschrieb das Hakenkreuz als Symbol der Sonne.
Das Gericht fand keine Beweise, die den Angreifer mit einer rechtsextremen Bewegung in Verbindung brachten. Es wird angenommen, dass er selbst gehandelt hat.
Während des Prozesses lehnte es der 29-Jährige ab, sich zu dem Fall zu äußern. Er lehnte auch eine psychiatrische Untersuchung ab, wobei ein Experte für psychische Gesundheit seine Schätzung auf der Grundlage der Krankenakte des Mannes und seiner WhatsApp-Nachrichten anbot.
Als Richterin Birgit Woitas am Freitag die Entscheidung bekannt gab, bestätigte sie, dass der Angreifer eine „Person mit einer selbstständigen psychischen Störung“ sei und dennoch eine Gefahr für andere darstelle. Sein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik wird jährlich überprüft.
dj / rt (dpa, AP, AFP, KNA, EPD)
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