Die deutsche Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur hat das StreamOn-Angebot der Deutschen Telekom und den Vodafone Pass aus Gründen der Netzneutralität verboten, wobei den Betreibern strenge Fristen gesetzt wurden, um den Verkauf einzustellen und möglicherweise Dienste für bestehende Nutzer einzustellen.
In einer Erklärung zitierte die Regulierungsbehörde eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2021, in der festgestellt wurde, dass die beiden Abkommen gegen die Vorschriften der Europäischen Union zur Netzneutralität verstoßen.
Der EuGH gibt in solchen Fällen Orientierungshilfe und überlässt es den nationalen Behörden, endgültige Urteile zu fällen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bundesnetzagentur hat den Betreibern bis zum 1. Juli eine Frist gesetzt, um die Vermarktung und den Verkauf der Angebote an Neukunden einzustellen. Bestehende Nutzer müssen bis Ende März 2023 aus Angeboten entfernt werden.
Der Schritt beendet einen langjährigen Streit um die Rechtmäßigkeit der Pläne.
Vodafone Pass und StreamOn bieten Benutzern unbegrenzten Zugriff auf bestimmte Inhalte, ohne dass ihnen Daten in Rechnung gestellt werden, wobei die Inhalte je nach gewähltem Bolt variieren.
Die Regeln zur Netzneutralität besagen, dass der gesamte Datenverkehr unabhängig von seiner Herkunft gleich behandelt werden sollte.
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sagte, er setze „der mit Zero-Rating-Optionen einhergehenden Ungleichbehandlung des Datenverkehrs ein Ende“ und erwarte, „dass die Anbieter jetzt Tarife mit höherem Datenvolumen oder günstigeren Mobilfunktarifen anbieten, von denen die Verbraucher profitieren“. .
Reue
Nach dem Urteil sagte ein Vertreter der Deutschen Telekom Mobile Welt live (MWL) zeigte er sich entsetzt über „die Einstellung des Zero-Rating-Angebots für rund 4 Millionen zufriedene Nutzer und die knapp 500 StreamOn-Partner“.
„Gleichzeitig wird die Telekom weiterhin hohen Datenverbrauch und bestes Nutzererlebnis mit fairen Tarifen ermöglichen.“
Das sagte ein Vertreter von Vodafone Deutschland MWL Er analysierte die Einzelheiten der Bestellung und „wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu gegebener Zeit mitteilen“.
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