Was Unternehmen erwartet und was jetzt zu tun ist
Zusamenfassend
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen geänderte Fassung durch den Rechtsausschuss mit Mehrheit der Koalition. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Damit ist jedoch frühestens in der ersten Plenarsitzung im Februar 2023 zu rechnen.
- Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sind verpflichtet, mit Inkrafttreten des Gesetzes ein internes Meldewesen einzurichten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht ab dem 17.12.2023.
- Whistleblower müssen umfassend geschützt werden, insbesondere vor Repressalien. Jegliche Diskriminierung eines Hinweisgebers im Zusammenhang mit einer Meldung ist verboten. Die Beweislast liegt bei den Unternehmen.
- Whistleblower können frei wählen, ob sie intern oder extern melden möchten. Veröffentlichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Unternehmensgruppen können auf Konzernebene eine interne Meldestelle einrichten.
- Unternehmen müssen nun auch Meldewege für anonyme Meldungen bereitstellen und sich mit anonym eingehenden Meldungen auseinandersetzen – allerdings gilt hier unabhängig von der Unternehmensgröße eine längere Umsetzungsfrist bis 2025.
- Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
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