Deutschland hat laut EU-Gerichtshof gegen „hartnäckige“ Regeln zur Luftverschmutzung verstoßen

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Der Oberste Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag beharrlich gegen die Grenzwerte der EU für die Luftverschmutzung verstoßen, in einem Urteil, das zu Geldstrafen des Landes führen könnte, wenn es die Luftqualität in mehreren Großstädten nicht verbessert.

Die Luftverschmutzung in Europa hat in den letzten zehn Jahren nachgelassen, ist aber immer noch das größte Gesundheitsrisiko für die Umwelt. Längerer Kontakt mit schmutziger Luft kann zu Diabetes, Lungenerkrankungen und Krebs führen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland von 2010 bis 2016 in 26 Gebieten, darunter Berlin, Stuttgart, München, Köln und Düsseldorf, die jährlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten hat. Auch Stuttgart und Rhein-Main haben im Berichtszeitraum die NO2-Grenzwerte überschritten.

Das Gericht hat sich mit der Europäischen Kommission zusammengetan, die den Fall eingereicht und entschieden hat, dass die deutsche Regierung keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften zu gewährleisten. Deutschland muss nun nachkommen oder sich weiteren rechtlichen Schritten stellen. Seit 2016 sind jedoch die meisten Regionen in NO2 belastet, um die EU-Grenzwerte einzuhalten, unterstützt durch eine Verlagerung auf schadstoffärmere Autos und lokale Maßnahmen wie Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Umstellung auf emissionsarme Busse.

Im Jahr 2020 überschritten nach Angaben der Regierung sechs deutsche Städte den Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft gegenüber 90 Städten im Jahr 2016. München und Stuttgart gehörten zu denen, die im vergangenen Jahr noch gegen das Gesetz verstoßen haben.

Der Straßenverkehr ist die Hauptquelle für NO2-Emissionen, was bedeutet, dass städtische Gebiete am stärksten betroffen sind. Die jährlichen vorzeitigen Todesfälle durch NO2-Emissionen in der EU haben sich seit 2009 mehr als halbiert, laut der Europäischen Umweltagentur sind es 2018 jedoch immer noch 54.000 vorzeitige Todesfälle.

Frühere Urteile des Luxemburger Gerichts haben auch festgestellt, dass sich Frankreich und Großbritannien der illegalen NO2-Belastung schuldig gemacht haben, während Länder wie Ungarn, Schweden und Italien die Grenzwerte für Feinstaub verletzt haben.

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Wolfram Müller

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