Der allgemeine Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro pro Stunde angehoben, beschloss das Kabinett am Mittwoch und löste damit ein wichtiges Wahlversprechen des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Olaf Scholz ein.
Nach dem von der Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf soll der erhöhte Steuersatz am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Damit das Gesetz endgültig verabschiedet werden kann, muss das Parlament noch zustimmen.
„Die Mindestlohnerhöhung ist mein wichtigstes Gesetz“, sagte Scholz im Wahlkampf im Sommer 2021 und versprach, es nach der Wahl „sofort auf den Weg zu bringen“. Regierungsparteien haben die Verabschiedung des Gesetzes nun als Versprechen gehalten.
Rund 6,2 Millionen Beschäftigte würden laut Gesetz von höheren Löhnen profitieren, während Frauen von der Erhöhung übermäßig profitieren würden, betonte Scholz am Mittwoch im ZDF.
Allerdings ist die Neuigkeit nicht jedermanns Sache.
Arbeitgeberverbände haben die Entscheidung der Regierung, sich in die Festsetzung des Mindestlohnniveaus einzumischen, als Verstoß gegen die Tarifautonomie kritisiert.
Die Lohnuntergrenze wird seit ihrer Einführung im Jahr 2015 von einer Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden festgelegt, die in Deutschland traditionell eine wichtige Rolle spielt. Allerdings versprachen Arbeitsminister Scholz und Hubertus Heil, dass der staatliche Eingriff eine einmalige Maßnahme bleiben werde.
Die Anhebung wird Deutschland unter die EU-Länder mit dem nominell höchsten Mindestlohn bringen, obwohl es nach Angaben des Nationalen Statistikinstituts immer noch von Luxemburg, Irland, den Niederlanden und Belgien gekrönt wird.
(Julia Dahm | EURACTIV.de)
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