Deutschland: Ukrainische Flüchtlinge dürfen in mehr als 50 Gemeinden und Kreisen eine Aufenthaltserlaubnis online beantragen

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat bekannt gegeben, dass der mehrsprachige Online-Service zur elektronischen Beantragung eines Aufenthaltstitels für ukrainische Flüchtlinge ab sofort auf dem Hilfeportal Germany4Ukraine.de zur Verfügung steht.

In einer Erklärung, die letzte Woche am 29. April veröffentlicht wurde, sagte das BMI, dass der Online-Antrag im Rahmen eines Pilotbetriebs ermöglicht wurde, der von mehr als 50 deutschen Einwanderungsbehörden aus zehn Bundesländern gestartet wurde, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Die Länder, mit denen dieser Online-Dienst ihre Kommunen verbindet, sind derzeit: Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Online-Anwendung wurde laut BMI in wenigen Wochen unter Beteiligung ukrainischer Kriegsflüchtlinge entwickelt.

Der Online-Antrag kann auch von ukrainischen Flüchtlingen genutzt werden, um ihren Antrag in einem zentralen Land zu vervollständigen und ihn auf mehr als 50 Einwanderungsbehörden zu verteilen. Auch Geflüchtete aus der Ukraine können durch Eingabe ihrer Postleitzahl oder Anzeige ihres aktuellen Aufenthaltsortes prüfen, ob eine digitale Antragstellung ab sofort an ihrem Wohnort möglich ist.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte dazu, dass Deutschland allen Menschen, die aus der Ukraine fliehen, eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle zur Verfügung stellen werde – von Handy zu Handy auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.

„Mit dem Online-Aufenthaltstitelantrag können wir Flüchtlingen einen einfachen digitalen Zugang bieten. Mit mehr als 50 Ausländerbehörden in zehn Bundesländern ist dies bereits möglich. Wir fordern die anderen Länder und Kommunen auf, sich schnell an diesem digitalen Angebot zu beteiligen“, sagte der Minister.

Das BMI sagte auch, dass ukrainische Flüchtlinge immer befugt sein müssen, ihre Identität zu überprüfen und biometrische Daten zu registrieren.

„Der Online-Service zum Aufenthaltstitel wird vom Brandenburgischen Ministerium des Innern und für kommunale Angelegenheiten (MIK) betrieben und ist zentral in Germany4Ukraine integriert. Brandenburg ist gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt für das onlinezugangsrechtliche Thema „Ein- und Auswanderung“ zuständig. lesen Sie die Aussage.

Darüber hinaus wurde der Online-Aufenthaltstitelservice auch als One-Stop-Service für alles bezeichnet, was auch einmal funktioniert und zentral funktioniert.

Die zuständigen Behörden können alle über standardisierte Schnittstellen an den Dienst angebunden werden, um Doppelarbeit zu vermeiden und den Nutzern trotz dezentraler Zuständigkeiten einen zentralen Zugriff zu ermöglichen.

Darüber hinaus sagte Staatssekretär Dr. Markus Richter, CIO der Bundesregierung, dass die Umsetzung des Online-Services für Aufenthaltstitel einmal mehr beweise, dass das „Einer-für-alle“-Prinzip der gute Weg sei, digitale Dienste nutzerfreundlich umzusetzen. freundliche Umgebung. und kooperativ. Das Beispiel verdeutliche auch, dass die Verwaltung schnell digitalisiert werden könne, wenn die Fach- und IT-Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen zusammenspielen.

>> Zeitleiste der ukrainischen Flüchtlinge, die EU-Länder inmitten der russischen Invasion erreichen

Heine Thomas

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