Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker kritisierten eine kürzlich genehmigte Änderung des deutschen Gesetzes zur Regelung der Online-Kommunikation, die die Meinungsfreiheit verletzt und den europäischen Rechtsraum fragmentiert. EURACTIV Deutschland berichtet.
Die von der Bundesregierung eingereichte und am 6. Mai vom Parlament gebilligte Änderung des NetzDG (Network Enforcement Act) soll die Nutzerrechte stärken und Hassreden online bekämpfen.
Die Regierung sagt, dass die Änderung das Gesetz von 2017 verbessert, indem die Transparenzverpflichtungen für Social-Media-Unternehmen und andere Online-Player erweitert, die Benutzerfreundlichkeit verbessert und der Zugang von Forschern zu Social-Media-Daten geregelt wird.
„Wer online bedroht oder beleidigt wird, sollte dies einfach und unkompliziert melden können“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Hansjörg Durz, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für digitale Agenda des Deutschen Bundestages, sagte, die Änderung habe die Durchsetzung verbessert und die Transparenz erhöht.
Die NetzDG, die im Jahr 2020 geändert wurde, verpflichtet Online-Plattformen mit mehr als 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland wie Facebook, Twitter oder Youtube, ihre Plattformen auf Hassnachrichten zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.
Das umstrittene Gesetz versucht, ein Gleichgewicht zwischen der Bekämpfung von Hassreden im Internet und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten herzustellen. Bürgerrechtler sagen jedoch, dass der Änderungsantrag die Meinungsfreiheit einschränke, während Oppositionsparteien ihn dafür kritisierten, dass er nicht weit genug oder zu weit gegangen sei.
Kritik an der Opposition
Die grüne Partei namens für einen stärkeren Kampf gegen vorsätzliche Falschdarstellung und für die Verpflichtung, falsch gelöschte Inhalte wiederherzustellen. Die Grünen forderten auch eine Überprüfung, ob Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Telegramm in den Geltungsbereich der NetzDG fallen sollten, um die vollständige Kontrolle über Hassverbrechen im Internet sicherzustellen.
Die liberale FDP-Partei, die seit langem der ausgesprochenste Kritiker des Gesetzes ist, erforderlich es wird sofort aufgehoben. Der Sprecher der Partei für digitale Politik, Manuel Höferlin, schrieb auf Twitter, dass das Gesetz die Redefreiheit gefährde und keinen praktischen Wert habe.
„Es ist höchste Zeit, die NetzDG auf dem Friedhof der schlechten Vorstellungen von gescheiterten Gesetzen zu begraben“, sagte er.
Inzwischen sagte FDP-Gesetzgeber Mario Brandenburg Netzwerkrichtlinie Die Regierung verfolgte eher einen „Solo-Ansatz“ als „die Suche nach einer europäischen Lösung“.
Die Kritik kommt nach zwei Gesetzgebern der Partei Eine Beschwerde eingereicht gegen die NetzDG, als sie 2017 in Kraft trat, und behauptete, dass das Gesetz die in der Verfassung des Landes verankerte Meinungs- und Medienfreiheit verletze.
Deutschland ist nicht allein
Da die Bundesregierung die Regulierung von Online-Plattformen vorantreibt, laufen die Verhandlungen über das Gesetz über digitale Dienste (DSA) auf EU-Ebene auf Hochtouren.
Die DSA regelt den Umgang mit illegalen Online-Inhalten und konkurriert in Deutschland mit der NetzDG.
Die Kommission Legislativvorschlag on the DSA wurde im vergangenen Dezember veröffentlicht und versucht, das Flickenteppich verschiedener nationaler Gesetze für Internetgiganten auf der Suche nach einem einheitlichen Rechtsrahmen für den grenzüberschreitenden Online-Bereich zu harmonisieren.
Im März warnte das Europäische Parlament auch in a Bericht gegen die Risiken einer rechtlichen Fragmentierung und die daraus resultierenden rechtlichen Hindernisse für digitale Dienste. Die deutsche NetzDG wurde im Dokument als Beispiel für problematische einseitige Ansätze innerhalb des Blocks erwähnt.
Frankreich und Österreich haben auch bereits ihre eigenen Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung von Hassreden vorangetrieben. Als Reaktion darauf forderte die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich mehr auf die DSA zu konzentrieren, als ihren eigenen Gesetzgebungsweg einzuschlagen.
[Edited by Luca Bertuzzi and Josie Le Blond]
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