Der Bundesrechnungshof glaubt Finanzminister Christian Lindner nicht, dass er mit seinen hinterlistigen Berechnungen zur Aufrechterhaltung der sogenannten Schuldenbremse operiert.
In einem Bericht vom letzten Freitag, der diese Woche veröffentlicht wurde, kritisierte das Gericht die Verwendung von „Sonderfonds“ durch die Regierung, die sich seiner Aussage zufolge mittlerweile auf gewaltige 869 Milliarden Euro belaufen. Die Prüfer bezeichneten diesen Schattenhaushalt als „versteckte Schulden“.
„Durch die Umschichtung von Einnahmen und Ausgaben in finanziell bedeutsamem Umfang in Sondervermögen ist der Bundeshaushalt im Laufe der Jahre ausgelaugt worden“, so der Rechnungshof gewarnt.
Lindner hat sich wiederholt zur Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze bekannt Schuldenbremsen, oder Schuldenbremse, die es Berlin erlaubt, jedes Jahr nur einen sehr geringen Betrag an neuen Schulden auszugeben. Die Fiskalregel zielt darauf ab, die Schuldenquote Deutschlands im Einklang mit den EU-Schuldenregeln unter 60 Prozent zu halten.
Doch die Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich zunehmend aus Finanzierungsquellen außerhalb des Bundeshaushalts zurückgezogen, darunter einem 100-Milliarden-Euro-Verteidigungsfonds zur Aufrüstung der lange vernachlässigten deutschen Streitkräfte angesichts des russischen Krieges in der Ukraine und im Hinblick auf das Ausgabenziel der NATO ab dem nächsten Jahr mindestens 2 Prozent der Wirtschaftsleistung in die Verteidigung fließen lassen.
Zu den weiteren Sonderfonds gehörten ein 200-Milliarden-Euro-Kapital zur Begleichung der Energiekosten sowie ein 60-Milliarden-Euro-Klimafonds zur Erreichung von Umweltzielen.
Auch Deutschland nutzte diese Sondermittel, um seine Wirtschaft anzukurbeln. Nach Angaben zweier deutscher Beamter schloss Scholz im Juni einen 30-Milliarden-Euro-Investitionsvertrag mit Intel in Niedersachsen ab, nachdem er 10 Milliarden Euro an Subventionen aus dem Klimafonds versprochen hatte.
Das Gericht warnte, dass diese Mittel die parlamentarische Kontrolle und die Wirksamkeit der Schuldenregel gefährden. „Das Parlament (aber auch die Öffentlichkeit) läuft Gefahr, den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren“, so das Gericht.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Rechnungshof die Umgehung der Schuldenregel durch die Regierung kritisiert. Im vergangenen Jahr kritisierte Gerichtspräsident Kay Scheller die Haushaltsumgehung scharf: „Letztendlich handelt es sich bei Sondervermögen, auch wenn sie nicht so heißen, um Bundesschulden.“
Obwohl die Schulden in Höhe von 869 Milliarden Euro aus dem Einsatz von Sondermitteln nicht im offiziellen Bundeshaushalt berücksichtigt sind, muss das Land die Kassen noch finanzieren, zumeist über Kredite.
Als Reaktion auf den Gerichtsbericht hat das Finanzministerium sagte, dass dass in Notzeiten besondere Mittel benötigt würden und dass „insbesondere Krisenmaßnahmen meist großvolumig, aber zeitlich begrenzt sind, wie etwa die Preisbremse für Gas und Strom“.
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