Die deutschen Steuerzahler können sich auf große finanzielle Erleichterungen im kommenden Jahr freuen. Dies liegt zum einen daran, dass die Solidaritätszulage für viele nicht gilt. Darüber hinaus passt die Bundesregierung wie in den Vorjahren den Einkommensteuersatz an – und dies wird im kommenden Jahr besonders günstig sein. Dies geht aus einer Studie des Instituts für deutsche Wirtschaft (IW) hervor. Darüber hinaus profitieren Familien und Alleinerziehende von deutlich höheren Kindergeldern. „Gerade in der Corona-Krise, in der viele Mitarbeiter Einkommensverluste hatten, kommt die Erleichterung genau wie gewünscht“, sagt IW-Steuerexperte Martin Beznoska. Ein Überblick:
Solidaritätsgeld
Für rund 90 Prozent der Steuerzahler wird die Solidaritätszulage zu Jahresbeginn vollständig abgeschafft, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Insbesondere sieht die neue Verordnung vor, dass Personen, die bis zu einer Einkommensteuer von 16.956 EUR pro Jahr individuell erhoben werden, keine Soli mehr zahlen müssen. Oberhalb dieser Grenze steigt die Solorate allmählich an. Menschen mit sehr hohem Einkommen müssen den vollen Satz von 5,5 Prozent Solidaritätsgeld zahlen. Dies ist der Fall, wenn das steuerpflichtige Einkommen einer einzelnen Person mehr als 96.409 Euro beträgt, müssen verheiratete Paare zusammen mindestens 192.818 Euro verdienen.
Anpassung des Steuersatzes
Die Bundesregierung passt die Steuertabelle jährlich an die Inflationsrate an, um den sogenannten Kälteverlauf auszugleichen. Das Problem der Kälteprogression tritt wie folgt auf: Wenn ein Mitarbeiter eine Lohnerhöhung erhält, sagen wir 1,5 Prozent, aber das kompensiert nur die Preiserhöhung, da die Inflationsrate ebenfalls 1,5 Prozent beträgt, steigt die Kaufkraft des Mitarbeiters nicht . Wenn der Staat die Steuertabelle nicht anpassen würde, müsste der Arbeitnehmer noch mehr Steuern zahlen. Er hätte dann real weniger Geld zur Verfügung als im Vorjahr.
Um dies zu verhindern, passt die Bundesregierung den Steuersatz jährlich an. Im Jahr 2021 wird der Tarif um 1,52 Prozent verschoben. Zum Zeitpunkt des Vorschlags hatte die Bundesregierung jedoch eine Inflationsrate von 1,52 Prozent angenommen – aufgrund der Corona-Krise und des damit einhergehenden wirtschaftlichen Abschwungs dürfte die Inflation jetzt viel niedriger sein. Es werden nur 0,5 Prozent erwartet. Das heißt, der kalte Fortschritt wird zu sehr kompensiert.
Darüber hinaus erhöht sich der steuerfreie Grundbetrag von 9408 Euro auf 9744 Euro.
Kindergeld und Kindergeld
Familien können sich darauf freuen, dass das Kindergeld am 1. Januar 2021 um 15 Euro auf 219 Euro pro Monat erhöht wird. Dieser Satz gilt für die ersten beiden Kinder; Eltern erhalten 225 Euro pro Monat für das dritte Kind und 250 Euro pro Monat für das vierte und weitere Kinder. Der Anstieg ist erheblich, da der Satz in den letzten drei Jahren (2017 bis 2020) um insgesamt 12 Euro erhöht wurde. Die Steuergutschrift für Kinder erhöht sich entsprechend um 576 Euro pro Jahr auf 8388 Euro. Eltern erhalten entweder Kindergeld oder sie können das Kindergeld mit ihrem Einkommen verrechnen.
Rücknahmebetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten in der Regel eine zusätzliche Steuervergünstigung von 1908 Euro pro Jahr. Für die Jahre 2020 und 2021 wird dieser Entlastungsbetrag auf 4008 EUR erhöht. Dabei ist die besondere Belastung der Alleinerziehenden bei der Koronapandemie zu berücksichtigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro pro Jahr.
Der Grundentlastungsbetrag von 1908 Euro wird automatisch in die Lohnsteuerklasse II, die Steuerklasse für Alleinerziehende, einbezogen. „Um den erhöhten Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 zu berücksichtigen, muss möglicherweise ein Antrag bei Ihrem örtlichen Finanzamt eingereicht werden“, steht dort im Bundesministerium für Familienangelegenheiten.
Die oben genannte Erleichterung hat je nach Lebenssituation und Gehalt unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuerzahler. In einer Studie hat das dem Arbeitgeber nahestehende Deutsche Wirtschaftsinstitut (IW) berechnet, wie viel Erleichterung für Alleinstehende, Alleinerziehende und Familien besteht:
Einzel
Singles können 2021 mit einer Erleichterung von bis zu 1.000 Euro rechnen. Dieser Höchstbetrag wird mit einem Bruttoeinkommen von 6500 Euro erreicht. Die IW-Forscher rechnen mit fast 900 Euro weniger Solidaritätsgeld und 370 Euro weniger Einkommensteuer, aber die Beiträge zur sozialen Sicherheit werden sich um rund 230 Euro erhöhen. Letztere führen die Experten auf geänderte Grenzwerte für Beitragsbestimmungen und einen zunehmenden Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zurück.
Im Vergleich zu den Vorjahren wird es 2021 eine besonders starke Erleichterung geben. Eine Person mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000 Euro erhält von 2020 bis 2021 ungefähr die gleiche Erleichterung wie in den drei Jahren von 2017 bis 2020 zusammen.
alleinerziehend
Alleinerziehende sind bis zu 1200 Euro pro Jahr befreit. Dieser Höchstbetrag wird jedoch nur mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 7.000 Euro erreicht. Jeder, der als Alleinerziehender mit einem Kind monatlich 3.500 Euro verdient, hat 450 Euro mehr pro Jahr in seiner Brieftasche. Laut IW werden 160 Euro weniger Solidaritätsgeld und 150 Euro weniger Einkommensteuer durch höhere Sozialbeiträge von 40 Euro kompensiert. Die verbleibende Nettoentlastung beträgt 180 Euro mehr für Kindergeld.
Familien
Eine Familie mit zwei Kindern kann im Jahr 2021 mit einer Erleichterung von maximal 2500 Euro rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Partner zwei Drittel und das andere Drittel zum Haushaltseinkommen beiträgt. Der maximale Entlastungsbetrag wird mit einem Gesamteinkommen von 14.000 Euro pro Monat erreicht.
Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 7.000 Euro pro Monat beträgt die Erleichterung fast 1.050 Euro. Das IW berechnete, dass 440 Euro weniger Solidaritätsgeld und 330 Euro weniger Einkommenssteuer anfallen, aber 80 Euro mehr Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Hinzu kommt das höhere Kindergeld von 360 Euro pro Jahr für zwei Kinder.
Zusammenfassend erklären die IW-Forscher, dass die Bundesregierung die Anforderungen des Koalitionsvertrags mit der Steuergesetzgebung erfüllt. „Das sollte aber nicht die Tatsache verbergen, dass die Große Koalition eine Steuerreform verpasst hat“, kritisiert der Co-Autor der Studie, Tobias Hentze.
Nichts hat die Grundprobleme des Steuersatzes geändert: Der sogenannte Mittelklasse-Bauch ist eine übermäßige Belastung für niedrige und mittlere Einkommen und weniger Anreiz, mehr zu arbeiten. Darüber hinaus wird der höchste Steuersatz von 42 Prozent seinem Namen nicht gerecht, da er von breiten Bevölkerungsgruppen bezahlt wird. „Nach den Parlamentswahlen muss sich die neue Bundesregierung dringend mit der Einkommensteuerreform befassen“, forderte Hentze.
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