Tausende vom Emissionsskandal betroffene Dieselbesitzer werden erst 2019 oder 2020 dagegen sein Volkswagen verklagt werden – und daher möglicherweise nichts bekommen. 2015, als der millionenfache Betrug mit dem illegale Abgastechnologie ausgesetzt war war schon bekannt genug, um vor Gericht zu gehen, die Bundesgerichtshof (BGH) Donnerstag in Karlsruhe in einem Modellkoffer. Wer damals nachweislich wusste, dass auch sein Auto betroffen sein würde, musste bis Ende 2018 einen Fall einreichen. Jetzt sind die Schadensersatzansprüche gesetzlich ausgeschlossen. (Az. VI ZR 739/20)
Der Diesel-Skandal kam am 22. September 2015 ans Licht und dominierte dann wochen- und monatelang die Medienberichterstattung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Eine Ausnahme von der Verjährungsfrist ist nach der Rechtsprechung der BGH nur in Ausnahmefällen möglich: Wenn die Rechtslage zunächst so ungewiss und zweifelhaft ist, dass es unangemessen wäre, rechtliche Schritte einzuleiten.
Kläger: VW hat Touran 2013 gekauft, aber erst 2019 verklagt
Die höchsten Zivilrichter sehen eine solche Situation mit Diesel nicht. Eine Klage im Jahr 2015 versprach ausreichende Erfolgsaussichten, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Es ist wahr, dass viel später ein grundlegendes Urteil über Karlsruhe vorliegt. Aus früheren Entscheidungen ging jedoch hervor, dass eine Klage alles andere als hoffnungslos wäre. Die Tatsache, dass einige Anwälte die gegenteilige Ansicht vertreten und einige Gerichte später anders entscheiden, ändert daran nichts.
Der Kläger kaufte seinen VW Touran im April 2013 für knapp 28.000 Euro. Das Auto hat den problematischen EA189-Motor und ist daher zweifellos mit einer Abschaltvorrichtung ausgestattet, die sicherstellt, dass das im Test befindliche Fahrzeug die Stickoxid-Grenzwerte erfüllt, die sonst überschritten würden. Wie der Oberste Gerichtshof seit Mai entschieden hat, haben solche Dieselbesitzer Anspruch auf Entschädigung für die unrechtmäßige Irreführung durch den VW-Konzern.
Der Mann reichte seine Klage jedoch erst 2019 beim Landgericht Stuttgart ein. Für die BGH-Richter ist es zu spät. Der Kläger wusste im Jahr 2015, dass sein Diesel wie Millionen anderer betroffen war und dass die Federal Motor Transport Authority (CBA) einen Rückruf angeordnet hatte, sagte Seiters.
9000 Fälle betroffen
Nach Angaben von VW sind noch rund 9.000 Verfahren anhängig, in denen erst 2019 oder 2020 Klage erhoben wird. Der Autobauer in Wolfsburg geht jedoch nicht davon aus, dass all diese Klagen mit dem Karlsruher Urteil vom Tisch sind. Die Anwältin von VW, Martina van Wijngaarden, sagte am Montag nach dem Prozess, dass der Fall etwas Besonderes sei, da klar sei, dass der Kläger 2015 davon wisse. „In vielen Fällen ist die Frage umstritten, ob es Wissen oder große fahrlässige Unwissenheit gibt.“
Der Senat hat bereits angekündigt, dass im neuen Jahr weitere Verhandlungen stattfinden werden. Die Richter planten auch die nächsten drei VW-Dieselfälle für den 23. Februar. Dies wirft unter anderem die Frage auf, ob das installierte Software-Update auch ein unzulässiges Abschaltgerät darstellen kann.
Schöpfer. Hipster-freundlicher Unternehmer. Student. Freundlicher Analyst. Professioneller Schriftsteller. Zombie-Guru. Amateur-Web-Nerd.
+ There are no comments
Add yours