Rechtsprofessor zum neuen Gesetz zum Schutz von Infektionen

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Herr Professor Möllers, ist das überarbeitete Gesetz so schlecht, wie es die Kritiker ausdrückten?

Nein. In der aktuellen Version ist dies tatsächlich eine große Verbesserung. Wir haben jetzt sowohl Verfahrensregeln als auch wesentliche Standards für Interventionen. Es gab es vorher nicht. Der Zweck des Gesetzes ist ebenfalls festgelegt.

Sie haben die erste Version des Gesetzentwurfs in der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss letzte Woche kritisiert.

Grundsätzlich hat die erste Version der Exekutive keine Grenzen gesetzt. Es wurden keine klaren Voraussetzungen für die Interventionen formuliert. Stattdessen wurden nur wenige Maßnahmen formuliert, die tatsächlich ergriffen werden konnten. Eigentlich war die erste Version nur eine kosmetische Reform.

Ist es jetzt besser?

Ja, die Anforderungen sind klarer formuliert, auch wenn einige Dinge enger definiert werden könnten. Ich würde vermuten, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht stehen würde. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass einzelne Regelungen der Bundesländer oder die Anträge der Gesundheitsbehörden von den Gerichten widerrufen werden.

Welche umfangreichen Einschränkungen möchten Sie sehen?

In Anbetracht der Formulierung der Abenduhr könnte man klarer machen, dass das Kriterium begrenzten Grenzen unterliegt. Sie können nicht nur Personen in ihrer Wohnung einsperren und nur in Ausnahmefällen rauslassen. Dafür benötigen Sie einen Gerichtsbeschluss. Das Gesetz schlägt eine Möglichkeit vor, die verfassungsrechtlich nicht besteht.

Christoph Möllers


Christoph Möllers
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Bild: © Maurice Weiss / OSTKREUZ

Aber solange die Landesregierungen eine Abenduhr herausgeben, damit es genügend Ausnahmen gibt, um vor die Tür zu gehen, werden sie immer noch vor Gericht stehen, oder?

Natürlich können die Bundesländer die Maßnahmen so formulieren, dass sie sich innerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens bewegen – aber diese Richtlinien gehören tatsächlich zum Gesetz.

Die Union wollte die Behörden nicht zu sehr einschränken, damit sie am Ende nicht nur schematisch auf das Infektionsrisiko reagieren konnte …

Die Idee, dass Sie die Verwaltung zu stark einschränken, ist meiner Meinung nach derzeit weit von der Realität entfernt. Die Verwaltung und sogar die Gesetzgeber auf Landesebene benötigen Leitlinien darüber, was möglich ist und was nicht. Wenn es keine Orientierung gibt, werden Entscheidungen schnell getroffen, die dann von den Gerichten aufgehoben werden. Das Problem ist weniger der Gefangene als die Verwaltung, die keine Standards hat.

Heine Thomas

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