SC ermöglicht die Zustellung von Vorladungen per WhatsApp, E-Mail, Fax

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Die Bank stellte klar, dass alle Methoden für einen gültigen Dienst auf der Partei eingesetzt werden sollten. „Zwei blaue Häkchen würden anzeigen, dass der Empfänger den Hinweis gesehen hat“, bemerkte die Bank.

In einem ersten Fall erlaubte der Oberste Gerichtshof am Freitag die Zustellung von Vorladungen und Mitteilungen, die in fast allen Gerichtsverfahren erforderlich sind, über Instant Messenger wie WhatsApp sowie per E-Mail und Fax.

Eine Bank unter der Leitung von Chief Justice S.A. Bobde stellte fest, dass das Gericht darauf hingewiesen wurde, dass es nicht möglich ist, Postämter zu besuchen, um Mitteilungen, Vorladungen und Schriftsätze zuzustellen. Die Bank, zu der auch die Richter A S Bopanna und R Subhash Reddy gehörten, stellte fest, dass Benachrichtigungen und Vorladungen am selben Tag per E-Mail zusammen mit Sofortnachrichten über WhatsApp und andere Telefon-Messenger-Dienste gesendet werden sollten.

Die Bank stellte klar, dass alle Methoden für einen gültigen Dienst auf der Partei eingesetzt werden sollten. „Zwei blaue Häkchen würden anzeigen, dass der Empfänger den Hinweis gesehen hat“, bemerkte die Bank.

Die Bank lehnte den Antrag des Generalstaatsanwalts ab, WhatsApp ausdrücklich als eine Art der Leistungserbringung zu benennen. Das oberste Gericht stellte fest, dass es nicht praktikabel wäre, nur WhatsApp anzugeben. Das Apex-Gericht erlaubte der RBI auch, die Gültigkeit von Kontrollen vor dem Hintergrund der Sperrung zu verlängern, um den Ausbruch des Coronavirus einzudämmen.

Der leitende Anwalt V Giri, der die RBI vertritt, teilte der Bank mit, dass er den Hinweis zur Gültigkeit eines Schecks als Anweisungen in der vorherigen Anhörung verteilt habe.

Die Bank stellte fest, dass es im Ermessen der RBI liegt, Aufträge zu erteilen, die geeignet sind, die Gültigkeit des Überprüfungszeitraums zu ändern.

Während einer früheren Anhörung zu diesem Thema am 7. Juli machte der Generalstaatsanwalt vor dem obersten Gericht geltend, dass das Zentrum einige Vorbehalte im Zusammenhang mit der Nutzung mobiler Anwendungen wie WhatsApp und anderer Apps für die Zustellung von Vorladungen habe. Der oberste Justizbeamte des Zentrums teilte dem Apex-Gericht mit, dass diese Apps angeblich verschlüsselt seien und nicht vertrauenswürdig seien.

Der RBI-Anwalt hatte vor dem obersten Gericht geltend gemacht, er erwäge, die Gültigkeit eines Schecks zu klären, der von 6 Monaten auf 3 Monate verkürzt worden sei.

Heine Thomas

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