Die Zentralregierung gab am Donnerstag eine Reihe von Anweisungen für die Wiedereröffnung von Denkmälern und Museen heraus, die vom Archaeological Survey of India ab dem 6. Juli geschützt wurden.
Nur die Denkmäler und Museen, die sich in der Nicht-Sicherheitszone befinden, sind gemäß der Standardarbeitsanweisung für Besucher geöffnet.
Begrenzte Besucherzahl
Die Anzahl der Besucher in ausgewählten Denkmälern ist begrenzt. Taj Mahal wird 2.500 Besucher aufnehmen, während Qutb Minar und Red Fort 1.500 Besucher in jeweils zwei Slots zulassen.
Eintrittskarten werden nur im E-Modus ausgestellt. Es werden keine physischen Tickets ausgestellt. Auf dem Parkplatz, in der Cafeteria usw. ist nur digitales Bezahlen gestattet.
„Die Besucher müssen sich an soziale Distanz halten. Die Verwendung von Gesichtsbedeckung und Maske ist obligatorisch. Der Zugang zu obligatorischen Bestimmungen für Händehygiene und thermisches Scannen ist obligatorisch“, heißt es darin.
Innerhalb des Denkmals werden bestimmte Wege für den Ein- und Ausstieg sowie für die Bewegung festgelegt. Die ASI hat die Befugnis, den Zugang zu gefährdeten und inneren Teilen eines Denkmals zu beschränken.
„Besucher werden gebeten, die Fristen innerhalb des Denkmals so weit wie möglich einzuhalten. Das Sicherheitspersonal innerhalb des Denkmals muss sicherstellen, dass sich an keiner Stelle innerhalb des Denkmals Menschen drängen“, heißt es in den Richtlinien.
Großes Nein zur Gruppenfotografie
Es fügte hinzu, dass Gruppenfotografie innerhalb der Räumlichkeiten nicht erlaubt ist. Alle Ton-, Licht- und Filmshows an Denkmälern bleiben bis zur weiteren Bestellung ausgesetzt.
„Fahrzeuge müssen in ausgewiesenen Bereichen geparkt werden. Der Auftragnehmer, der den Parkplatz betreibt, erhebt die Parkgebühr nur durch digitale Zahlung. Es ist keine physische Bargeldtransaktion zulässig“, fügte er hinzu.
Führer und Fotos, die eine gültige Lizenz haben, dürfen arbeiten. In den Räumlichkeiten sind keine Lebensmittel und Esswaren erlaubt.
„Die Cafeteria und der Kiosk im Inneren des Denkmals dürfen nur abgefülltes Wasser für digitale Zahlungen bereitstellen und alle Protokolle befolgen. Alle Mitarbeiter müssen gemäß Gesundheitsprotokoll gut geschützt sein.“
Im vergangenen Monat hatte das Kulturministerium 820 von über 3.000 von ASI unterhaltenen Denkmälern wiedereröffnet.
(Mit Eingaben von IANS)
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