Verbot aufgehoben: endgültiges Urteil – Gericht erlaubt Demo gegen die Koronapolitik in Berlin

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Deutschland Verbot aufgehoben

Endgültige Entscheidung – Gericht erlaubt Demo gegen die Koronapolitik in Berlin

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Trotz des Demo-Verbots reisen immer mehr Menschen nach Berlin

Aufgrund der Kontroverse um die verbotene groß angelegte Demonstration gegen die Koronapolitik hat Innensenator Andreas Geisel vor einem konfliktreichen Wochenende in Berlin gewarnt. Im Internet werden immer mehr Anrufe in die Hauptstadt getätigt.

Eine für Samstag in Berlin geplante Kundgebung gegen die Koronapolitik der Regierung könnte stattfinden. In der Nacht setzten die Richter das Versammlungsverbot der Berliner Polizei außer Kraft.

D.Die kontroverse Demonstration und die Demonstration gegen die Corona-Politik können am Samstag in Berlin stattfinden. Das höhere Verwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg hat am frühen Samstagmorgen in zweiter Instanz bestätigt, dass das Verbot der Berliner Polizei nicht von Dauer ist. Diese Entscheidung ist jetzt endgültig.

Das Oberste Verwaltungsgericht gab bekannt, dass zwei dringende Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts am 28. August 2020 im Wesentlichen bestätigt wurden. „Dies bedeutet, dass die beiden Versammlungsverbote des Polizeichefs in Berlin für diesen Tag vorübergehend ausgesetzt wurden.“

Die Polizei bereitete sich mit etwa 3.000 Personen – unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits – auf eine größere Operation am Wochenende vor. Die Organisatoren der Initiative Lateral Thinking 711 hatten eine Kundgebung gefordert und erwarteten rund 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni in der Nähe des Brandenburger Tors. Eine längere Demonstration durch Berlin-Mitte war im Voraus geplant. Die Polizeibehörde hatte diese größeren Handlungen und mehrere kleinere Vorfälle verboten.

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Die Behörde führte den Grund für die Verbote an, dass die Ansammlung von Zehntausenden von Menschen – oft ohne Maske oder Distanz – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellt. Dies wurde bereits bei der Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten die Hygienevorschriften bewusst ignorierten.

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat am Freitag entschieden, dass das Treffen stattfinden kann. Es gab keine Voraussetzungen für ein Verbot. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann weder aus dem Demonstrationsprozess am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Koronapolitik abgeleitet werden. Die Organisatoren hatten ein Hygienekonzept vorgestellt und mit 900 Akten und 100 „Skalierungsteams“ versorgt. Die Bedingungen für die Demo wurden vom Land nicht angemessen kontrolliert.

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Der Initiator der Kundgebung, Michael Ballweg, bewertete die Entscheidung der ersten Instanz, des Berliner Verwaltungsgerichts, bereits am Freitagnachmittag als „vollständigen Erfolg“. Er betonte, dass die Demonstration friedlich sein sollte.

Die Berliner Polizei war besorgt über den im Internet formulierten „offenen Willen zur Anwendung von Gewalt“, wie Vizepräsident Marco Langner sagte. Es gibt auch viele Aufrufe von Rechtsextremisten, an den Kundgebungen teilzunehmen.

Der rot-grün-grüne Berliner Senat und die Polizei mussten wegen des Verbots breite Kritik üben. Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte über das Demonstrationsverbot gesagt, er wolle nicht akzeptieren, dass Berlin wieder zu einer Szene für „Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten“ werde.

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Heine Thomas

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