Ein Wachhund für den Datenschutz in Deutschland hat den Hamburger Senat davor gewarnt, Zoom zu verwenden, da seine Videokonferenz-Software nun mit dem EU-AVG kompatibel ist.
In einem neuen Pressemitteilung von Ulrich Kühn, Hamburgs amtierender Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, in Hamburg warnte die Bundesregierung davor, die On-Demand-Version von Zoom as zu nutzen gemeldet von Das Register.
In seinem Plädoyer an Regierungsvertreter verweist Kühn auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Schrems II, das Unternehmen in der EU daran hindert, Datenübermittlungen an Nicht-EU-Unternehmen vorzunehmen. Er behauptet weiter, dass die Nutzung von Zoom gegen die DSGVO verstößt, da die Software personenbezogene Daten in die USA überträgt.
Im Juli letzten Jahres hob der EU-Gerichtshof die Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA auf, was bei US-Unternehmen, die mit US-Unternehmen zusammenarbeiten, zu viel Verwirrung führte.
Vergrößern DSGVO
In einem Papier zu Datenübertragungen von der EU in die USA erklärt Zoom, dass es mit Kunden in Europa Standardvertragsklauseln (SCCs) abschließen und zusätzliche Vorkehrungen zum Schutz ihrer Daten treffen wird, damit sie den Standards der DSGVO entsprechen.
Obwohl es wahrscheinlich für die meisten Unternehmen in der EU funktionieren wird, sagte Kühn, dass Regierungsorganisationen in Deutschland bereits Zugang zu Dataport-Videokonferenzsystemen haben, die den EU-Datenschutzvorschriften vollständig entsprechen:
In der FHH steht allen Beschäftigten ein bewährtes Videokonferenz-Tool zur Verfügung, das im Hinblick auf den Transfer von Drittstaaten problematisch ist. Als zentraler Dienstleister bietet Dataport auch zusätzliche Videokonferenzsysteme in den eigenen Rechenzentren an. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, wird es erfolgreich eingesetzt. Es ist daher unverständlich, warum die Kanzel des Senats auf einem zusätzlichen und rechtlich äußerst problematischen System besteht. „
Die einfache Bedienung und der schnelle Start von Zoom mag einer der Gründe dafür sein, dass Mitglieder der Hamburger Senatskanzlerin es zu ihrer bevorzugten Videokonferenzlösung gemacht haben, obwohl sie bereits Zugriff auf die Videokonferenzsysteme von Dataport haben.
TechRadar Pro informierte Zoom über die Angelegenheit und ein Unternehmenssprecher gab folgendes Statement ab:
„Zoom ist stolz darauf, mit der Stadt Hamburg und vielen anderen führenden deutschen Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Privatsphäre und Sicherheit unserer Nutzer haben für Zoom höchste Priorität und wir nehmen das Vertrauen unserer Nutzer in uns ernst. Zoom verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, -regeln und -vorschriften in den Gerichtsbarkeiten, in denen es tätig ist, einzuhalten, einschließlich der AVG. ”
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