Die Bundesregierung hat angekündigt, alle COVID-bedingten Einreisebeschränkungen aufzuheben, um Menschen aus Nicht-EU-Staaten die Einreise in die Bundesrepublik zu erleichtern – und zu verbilligen.
Deutschland lockert die COVID-Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Reisende
Das Auswärtige Amt hat bekannt gegeben, dass ab Samstag, dem 11. Juni 2022, alle seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Deutschland verhängten Einreisebeschränkungen vorübergehend aufgehoben werden. Damit können Reisende aus aller Welt wieder aus allen möglichen Reisegründen nach Deutschland einreisen, darunter Tourismus, Freizeit und um Freunde und Familie zu besuchen.
Allerdings gibt es eine große Ausnahme: Reisende aus der Volksrepublik China benötigen nach wie vor einen wichtigen Grund, um nach Deutschland einzureisen, da es kein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen der deutschen und der chinesischen Regierung gibt. Dies gilt nicht für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Durch die geänderten Regeln wird die Einreise für Personen von außerhalb der EU, insbesondere Familien, einfacher und günstiger. Bisher mussten Menschen aus den meisten Nicht-EU-Staaten vollständig geimpft sein oder einen bestimmten Grund haben, um nach Deutschland einzureisen. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren durften mit mindestens einem vollständig geimpften Elternteil und einem negativen COVID-Test einreisen.
3G gilt nicht mehr und keine anerkannten Impfstoffe mehr
Die Änderung folgt der Entscheidung der Bundesregierung Anfang dieses Monats, die 3G-Einreisebestimmungen für Reisen vorübergehend auszusetzen, was bedeutet, dass Einreisende in Deutschland bei der Einreise am Flughafen keinen Impfnachweis, Genesung oder einen negativen Test mehr vorlegen müssen.
Die strengeren Regeln für Virus-Varianten-Zonen bleiben bestehen – darunter ein allgemeines Reiseverbot und für deutsche Staatsbürger und Einwohner eine Testpflicht, eine digitale Registrierung und eine 14-tägige Quarantänezeit –, aber derzeit ist kein Land als Virus-Varianten-Zone ausgewiesen.
Deutschland erkennt jetzt auch alle von der WHO zugelassenen Impfstoffe als Impfnachweis an, nicht nur die von der EMA zugelassenen. Dazu gehören CoronaVac-, Sinopharm BIBP- und Covaxin-Injektionen.
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