Mittwoch, 26. August 2020
Die deutsche Wirtschaft stöhnt über die Folgen der Coronavirus-Pandemie. Kurzzeitarbeit rettete jedoch während der Krise viele Arbeitsplätze. Einer der Gründe für die Regierung, das System in kurzer Zeit zu erweitern. Unternehmen können sich auch auf weitere Hilfe freuen.
Unternehmen in Deutschland können durch vereinfachte Kurzzeitarbeit Arbeitsplätze in der Corona-Krise weiter sichern. Gewerkschaftsführer und SPD einigten sich darauf, die vereinfachte Kurzzeitarbeit von 12 auf 24 Monate zu verlängern. Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD will die Pläne diesen Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.
Die verlängerte Frist gilt für Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2020 Kurzzeitarbeit eingeführt haben. Die Kurzzeitzulage wird höchstens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit das Bundesamt für Arbeit (BA) kurzfristige Arbeitskosten in Milliardenhöhe zahlen kann, wird sich die Koalition lockern Steuergeld – als Zuschuss und nicht als Darlehen.
Einfacherer Zugang
Die derzeitigen Regeln für einen leichteren Zugang zu Kurzzeitarbeitsgenehmigungen sollten bis zum 31. Dezember 2021 gelten – für alle Unternehmen, die vor dem 31. März 2021 mit Kurzzeitarbeit begonnen haben. Hier geht es darum, dass nur 10 Prozent der Belegschaft in einem Unternehmen von einem Lohnverlust betroffen sein müssen und dass es nicht notwendig ist, negative Arbeitszeitbilanzen aufzubauen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen vor dem 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 muss die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für alle Unternehmen erstattet werden, die vor dem 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Diese Hälfte Die Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – allerdings nur, wenn die Qualifikation während der Kurzzeitarbeit erfolgt.
Erhöhen Sie die Arbeitsentschädigung in kurzer Zeit
Das Kurzzeitarbeitsgeld wird ab dem vierten Monat weiter auf 70 oder 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 oder 87 Prozent erhöht. Diese Regeln werden bis zum 31. Dezember 2021 für alle Personen verlängert, die vor dem 31. März 2021 Anspruch auf kurzfristige Leistungen haben. Die reguläre kurzfristige Zulage beträgt 60 Prozent des verlorenen Nettogehalts, 67 Prozent für Erwerbstätige mit Kindern.
mehr Details
Die Regel, dass Mini-Jobs bis zu 450 Euro in der Regel kreditfrei sind, wird durch bestehende zusätzliche Verdienstmöglichkeiten erweitert. Die Möglichkeit für Leiharbeitnehmer, in kurzer Zeit eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wird erweitert. Bis zum 31. Dezember 2021 wird eine anwendbare Steuerentlastung für Arbeitgeberzuschüsse für Kurzzeitarbeit gewährt. Abhängig von der Entwicklung der Pandemie sollte später eine weitere mögliche Verlängerung beschlossen werden.
Die Union hat sich kürzlich gegen eine ihrer Ansicht nach zu großzügige Erweiterung des Instruments ausgesprochen. Beispielsweise. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Weiß kritisierte, dass Unternehmen nach Heils ursprünglichen Plänen vor März 2022 eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern für Kurzzeitarbeit erhalten sollten.
Jörg Hofmann, CEO der IG Metall, hatte als Bedingung für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber gefordert, dass Unternehmen aus betrieblichen Gründen von Entlassungen Abstand nehmen. Für eine vollständige Rückerstattung sollte auch eine zusätzliche Qualifikation erforderlich sein. Das Institut für Beschäftigungserhebungen (IAB) hatte sich auch für eine Ausweitung der Kurzzeitarbeit ausgesprochen, in der Regel, um Zeit für die berufliche Qualifikation zu verwenden.
Kritiker hatten gewarnt, dass kurzfristige Arbeit nicht mit kurzfristiger Arbeit bei strukturellen Veränderungen aufgrund der Corona Guard gemischt werden sollte. Unternehmen sollten nicht künstlich unterhalten werden. Reform des Wahlrechts.
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