Corona in Hanau / Main-Kinzig-Kreis: Fragen und Antworten zu den verschärften Regeln

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Fast nichts funktioniert ohne Maske: In einem Frage-und-Antwort-Stück klären wir, welche Sparmaßnahmen wo gelten.

© Marijan Murat / dpa

Die Infektionsrate mit dem Coronavirus ist insbesondere im Westen des Main-Kinzig-Bezirks nach wie vor hoch. Das Gesundheitsamt meldete am Mittwoch erneut 13 Covid-Fälle, darunter sieben Neuinfektionen in Hanau. Das Verwaltungspersonal des Bezirks Main-Kinzig hatte bereits am Montag einige Einschränkungen beschlossen.

Main-Kinzig Bezirk – Sie betreffen Veranstaltungen, private Treffen und Clubtreffen sowie Schulbetrieb und Sport. Nach einem allgemeinen Dekret wurden diese Entscheidungen nun am Mittwoch in Kraft gesetzt. Die bestehenden Regeln und Vorschriften sind von diesen zusätzlichen Einschränkungen nicht betroffen. Dazu gehören auch Hygienekonzepte, die von Veranstaltern oder Verbänden entwickelt werden. Parallel zum neuen Generaldekret wurde auch das allgemeine Dekret des Bezirks Main-Kinzig über die Rückkehr von Reisenden auf den 23. September verlängert.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Susanne Simmler, machte auf der Sitzung des Verwaltungspersonals am Mittwochmorgen deutlich, dass „wir das öffentliche Leben eindeutig nicht lähmen wollen“: „Wir wollen die Chancen verringern, dass sich das Virus schnell und in großer Zahl verbreiten kann. ist reichlich vorhanden, besonders in der Freizeit, was natürlich völlig normal, gut und unter anderen Umständen schützenswert ist. Aber jetzt brauchen wir die volle Hilfe der Bürger und die starke Unterstützung von Vereinen, Verbänden und vielen anderen. Nicht alles, was ist erlaubt, muss heutzutage getan werden. Überprüfen Sie dies kritisch für sich selbst und helfen Sie, die Pandemie wieder erfolgreicher einzudämmen. „

Main-Kinzig-Kreis: Nach Angaben des Bezirksverwalters soll eine lokale Abschaltung verhindert werden

Bezirksverwalter Thorsten Stolz machte die Ziele der aktuellen Maßnahmen erneut deutlich. „Es geht eindeutig darum, eine lokale Schließung zu verhindern“, sagte Stolz. Es ist daher notwendig, ein Bewusstsein für die aktuellen Entwicklungen zu schaffen, „und dass wir auch Unterstützung von den Bürgern selbst erhalten“. „Der Erfolg der Maßnahmen hängt in hohem Maße von der persönlichen Verantwortung ab“, sagte Bezirksverwalter Thorsten Stolz.

Die Bezirkspresse hat die folgenden Fragen und Antworten zu den jetzt verschärften Regeln zusammengestellt:

Wer beeinflusst die strengeren Regeln?

Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau haben seit einigen Tagen eine hohe Infektionsrate. Wenn Sie die Anzahl der Covid-Fälle in den letzten sieben Tagen auf 100.000 Einwohner hochrechnen, liegt ihr Wert (Inzidenz) über 20, manchmal sogar deutlich höher. Sie unterliegen daher dem allgemeinen Dekret des Distrikts, das diese Woche in Kraft tritt und am Montag und Dienstag vorbereitet wurde. Die Situation ist jedoch sehr dynamisch und kann sich auch in anderen Gemeinden verschlechtern.

Laut der Leiterin des Gesundheitsministeriums, Susanne Simmler, „besteht die Lehre aus den letzten Monaten der Pandemie darin, dass wir schnell und genau vor Ort Maßnahmen ergreifen, wenn eine hohe Inzidenz von Infektionen vorliegt“. Das allgemeine Dekret ist vier Wochen gültig. Während dieser Zeit wird die Wirksamkeit regelmäßig vom Verwaltungspersonal des Main-Kinzig-Bezirks in Abstimmung unter anderem mit der staatlichen Bildungsbehörde, den Gemeinden und der Polizei überprüft und angepasst. Insbesondere für die umliegenden Gemeinden – im Moment sind dies die anderen Gemeinden in der Altstadt von Hanau – gelten die strengeren Regeln als Leitfaden für Maßnahmen und Entscheidungen.

Wo sind die Regeln zum Lesen?

Das allgemeine Dekret kann auf der Website des Main-Kinzig-Kreises nachgelesen werden. Der Bereich „CoroNetz“ zeigt bereits viele Fragen und Antworten zum Thema „Alltag in Corona-Zeiten“ und den neuen Regeln. Jeder, der spezifischere Fragen hat, kann diese direkt in den Bereich „CoroNetz“ eingeben und erhält schnell eine Antwort. Der Distrikt bittet ausdrücklich darum, keine individuellen Fragen über das Telefon des Bürgers zu stellen, sondern diese Kapazität frei von gesundheitlichen Bedenken der Bürger zu halten – daher dieses Online-Angebot.

Wird die Situation regelmäßig bewertet?

Der Infektionsprozess ist in einigen Teilen des Kreises intensiv und in anderen eher Null. Die Anzahl der Fälle und der Wert der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen im Verhältnis zu 100.000 Einwohnern (Inzidenzwert) ist nur eine Seite der Analyse. In den nächsten Tagen wird es auch darum gehen zu erkennen, ob die neuen Infektionen eindeutig zugeordnet werden können und die Infektionsketten effektiv unterbrochen werden können. Neben der quantitativen gibt es auch eine qualitative Bewertung. Der Infektionsprozess ist insbesondere im westlichen Distrikt dynamisch und komplex geworden. Insoweit gilt die allgemeine Entscheidung für die betroffenen Gemeinden in diesem Teil des Bezirks und auch für einen längeren Zeitraum (die allgemeine Entscheidung ist auf vier Wochen begrenzt), der für eine wirksame Schutzwirkung der Bedingungen erforderlich ist. Es ist möglich, dass sich das geografische Layout, für das das allgemeine Dekret gilt, erneut ändert – je nach Standort ist weder eine Verlängerung noch eine vorzeitige Reduzierung ausgeschlossen. Ausschlaggebend ist die qualitative Beurteilung der Infektionsrate pro Kommune. Diese Beurteilung erfolgt in regelmäßigen Abständen innerhalb dieser vier Wochen.

Welche Koronaregeln werden für Ereignisse generell verschärft?

Die betroffenen Gemeinden haben Beschränkungen für Versammlungen und Veranstaltungen im Freien (auf 100 Personen begrenzt), Versammlungen und Veranstaltungen im Innenbereich (auf 50 Personen begrenzt). Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Gruppen von bis zu fünf Personen oder mit Mitgliedern Ihres eigenen Haushalts oder eines anderen Haushalts gestattet. Bei Besprechungen außerhalb des öffentlichen Raums darf die Teilnehmerzahl 20 Personen nicht überschreiten. Dazu gehören beispielsweise Treffen mit Clubmitgliedern. Bei Treffen in Religionsgemeinschaften mit allgemeiner Religionsausübung sowie bei Bestattungszeremonien und Beerdigungen gilt die Maskenpflicht für alle Teilnehmer. Diese Verpflichtung gilt auch für religiöse Schulungsveranstaltungen. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund- und Nasenschutz tragen können.

Worauf sollten sich Schulkinder und Auszubildende vorbereiten?

Die Verschärfung betrifft auch den Schulsektor ab der fünften Klasse in den jeweiligen Gemeinden. Während des Präsenzunterrichts in einer Klasse oder Kursgruppe ist eine Mund- und Nasenbedeckung erforderlich. Dies gilt auch für das Ganztagesangebot an den Sekundarschulen II in den betroffenen Gemeinden. Es gibt nur eine Ausnahme von der Anforderung einer Maske für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund- und Nasenabdeckung tragen können. Ab der fünften Klasse darf an keiner High School ein praktisches körperliches Training stattfinden. In den anderen Gemeinden der Altstadt von Hanau werden die oben genannten Maßnahmen empfohlen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin für alle Studierenden. Die Kontrolle der Busse, um festzustellen, ob diese Verpflichtung erfüllt ist, wird in den nächsten Tagen verstärkt. Bei Unterrichtsangeboten und Unterricht im Unterricht muss während des Unterrichts ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden; Wo dies nicht möglich ist, sollte eine Mund- und Nasenabdeckung getragen werden.

Welche Koronaregeln werden für die Clubs verschärft?

Neben den Beschränkungen für Sportvereine wird das allgemeine Dekret auch den Vereinsbetrieb in anderen Sektoren betreffen. Treffen mit Gruppen in privaten Umgebungen und Clubveranstaltungen sind auf 20 Personen begrenzt. Dies schließt insbesondere Proben und Ausschusssitzungen in den Clubs ein. Clubveranstaltungen unterliegen den Bedingungen, dass sie nur mit maximal 100 Personen im Freien und mit bis zu 50 Personen in Räumen stattfinden können. Bezirksverwalter Thorsten Stolz wiederholte am Dienstag den Aufruf des Bezirks Main-Kinzig: „Jedes Treffen, jedes Treffen, jede Veranstaltung muss mit der Verantwortung kontrolliert werden, wie viel es in den nächsten Tagen und Wochen von den Clubs ist.“

Welche Regeln gelten beim Besuch von Restaurants und Übernachtungen?

In Restaurants und Übernachtungen muss beim Betreten und Verlassen des Zimmers sowie in den Korridoren und beim Besuch von Sanitäranlagen, Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereichen eine Mund- und Nasenabdeckung getragen werden. Zwischen Mitternacht und Mittag gibt es eine Ausgangssperre. 18 in Restaurants und Häusern (einschließlich Pubs, Restaurants und Bars). Dies gilt auch für Casinos und Spielhallen sowie Wettbüros (sofern es ein gastronomisches Angebot und Spielautomaten gibt). Restaurants in Raststätten sind von der Ausgangssperre ausgeschlossen. Im Allgemeinen gilt Folgendes: Nur Personen, die zum Wohnen im öffentlichen Raum berechtigt sind, dürfen an einem Tisch sitzen (allein oder in Gruppen von bis zu fünf Personen oder Mitgliedern ihres eigenen Haushalts oder eines anderen Haushalts).

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie im Freien bleiben?

Aktivitäten wie Grillen oder Picknicks in Parks oder anderen öffentlichen Orten sind in den genannten Gemeinden nicht gestattet, da der Abstand von 1,50 Metern schwer einzuhalten ist.

Gibt es eine Änderung bei den Besuchen im Schwimmbad?

Die Anzahl der Badegäste in Schwimmbädern, Badeeinrichtungen mit Gewässern und ähnlichen Einrichtungen wird weiter begrenzt. Die Anzahl der möglichen Badegäste richtet sich nach dem verfügbaren Platz. Jeder Badende muss über fünf Quadratmeter Platz verfügen.

Welche zusätzlichen Einschränkungen gelten für Pensions- und Pflegeeinrichtungen?

Bewohner von Pensions- und Pflegeeinrichtungen dürfen drei Besuche von einer Person pro Woche erhalten. Nach wie vor müssen die Einrichtungen auch Name, Adresse und Telefonnummer sowie die Öffnungszeiten registrieren, damit Infektionen nachverfolgt werden können. Partys und Versammlungen im Pflegeheim dürfen die Ausbreitung von Infektionen nicht verhindern.

Was bedeuten die Empfehlungen für die anderen Gemeinden?

Derzeit sind nur sechs Gemeinden aus dem Westbezirk Main-Kinzig mit einer in den letzten sieben Tagen erhöhten Infektionsrate von der neuen Regelung betroffen. Es wäre nicht verhältnismäßig, Gemeinden, in denen derzeit keine Coronavirus-Infektionen festgestellt werden, dieselben Anforderungen aufzuerlegen. Es ist jedoch auch für alle anderen der Fall, dass sie sorgfältig prüfen, ob Ereignisse oder Besprechungen tatsächlich notwendig sind. Clubs, Verbände und jeder Einzelne werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Infektionsprozess kontrollierbar bleibt. rg

Die sportspezifischen Antworten finden Sie hier.

Wolfram Müller

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