Demonstranten von Corona-Skeptikern gegen das Gesetz zum Schutz von Infektionen

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EINAn diesem Mittwoch wollen Kritiker der Corona-Maßnahmen in der Hauptstadt erneut gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) protestieren. Bundestag und Bundesrat wollen am selben Tag entscheiden. In den sozialen Medien brechen gewalttätige Fantasien ein, radikale Gesetzesgegner wollen das Parlament blockieren und herumwandern, dass Berlin „brennen“ muss. Hoffentlich wissen Polizei und Behörden, wie sie dies verhindern können, und die Proteste werden nicht wieder außer Kontrolle geraten wie in Leipzig: Die Gegner des neuen Gesetzes sind auch inhaltlich falsch.

„Nein zur Genehmigungsgrundlage“ fordert mehr als zweihunderttausend Unterzeichner einer Online-Petition. Einige sprechen sogar – basierend auf 1933 – vom „Enabling Act“ und betrachten die Romane als einen Versuch, „in die totalitärste Regierungsdiktatur der Menschheitsgeschichte einzutauchen“. Ein ehemaliger Profifußballer, der sich dem angeblichen „Hygienediktat“ widersetzt, sagt, die Regierung verabschiede sich mit dem Gesetz von Demokratie und Grundrechten. Das Gegenteil ist der Fall.

Die dritte koronabezogene Änderung der IfSG stärkt den Gesetzgeber gegen die Exekutive. Der Bundestag verhandelt und entscheidet darüber und gibt detailliertere Angaben zu den Koronamaßnahmen der Landesregierungen. Howe, Verfassungsanwalt und auch die Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bezweifelte, dass die allgemeine Klausel der IfSG stark genug war, um die drastischen Maßnahmen gegen die Pandemie zu unterstützen. Derzeit wird ein Katalog von Schutzmaßnahmen erstellt, dessen Anwendung mit der Feststellung einer Epidemie von nationalem Ausmaß durch den Bundestag verbunden ist. Es ist auch geregelt, dass die Maßnahmen rechtzeitig und gerechtfertigt sein müssen.

Mit dem Änderungsantrag reagiert die Koalition (natürlich nach einigem Zögern) auf ernsthafte Kritik. Natürlich kann man immer noch darüber streiten, ob die Änderungen angemessen sind, ob sie technisch perfekt und von Natur aus konsistent sind oder ob die Grenze zwischen Gefahrenprävention und Risikoprävention erfolgreich war. Die beißenden Anschuldigungen aus dem Lager selbsternannter Querdenker beruhen offenbar auf einem grundsätzlichen Missverständnis: Die Grundrechte der Bürger sollten überhaupt nicht eingeschränkt werden.

Heine Thomas

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