BERLIN – Zwei jemenitische Männer, die behaupten, ihre Angehörigen seien bei einem US-Drohnenangriff getötet worden, haben beim deutschen Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt und ein Verbot des US-Militärs gefordert, eine Basis im Südwesten Frankfurts zur Kontrolle solcher Angriffe zu nutzen Anwälte sagten am Dienstag.
Die Berufung wurde vom Europäischen Zentrum für Verfassung und Menschenrechte (ECCHR) eingereicht. im Namen der Jemeniten, die behaupten, ihre Lieben seien 2012 bei einem Drohnenangriff getötet worden, und dies ist das neueste Kapitel in einem mehrjährigen Rechtsstreit.
Es kommt, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr die Entscheidung des Münsteraner Verwaltungsgerichts von 2019 geschwächt hatte, wonach die Bundesregierung teilweise dafür verantwortlich war, dass Drohnenangriffe beteiligt waren Ramstein Air Force Base wurden in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durchgeführt. Das Münstergericht hielt an, bevor es das von Menschenrechtsaktivisten geforderte Verbot anordnete.
In der Berufung 2020 entschied das Bundesgericht in Leipzig, dass das deutsche diplomatische Bewusstsein in den USA für die Streiks unabhängig vom Völkerrecht ausreichend sei.
Die Leipziger Richter stellten fest, dass die deutsche Regierung einige Schritte unternommen habe, um das Problem in ihren Mitteilungen zu lösen, indem sie Washington um Zusicherungen gebeten habe, um zu beweisen, dass Berlin sich bemüht habe, den Schutz der Rechte der Kläger zu gewährleisten.
Die Leipziger Haltestelle eine Entscheidung des Untergerichts wiederhergestellt ab 2015, in dem festgestellt wurde, dass Deutschland seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen war und berechtigt war, diese mit „den Interessen der Außen- und Verteidigungspolitik“ in Einklang zu bringen.
Das US-Militär sagte, Ramstein werde verwendet, um „die Planung, Überwachung und Bewertung der zugewiesenen Luftwaffenmissionen in Europa und Afrika operativ durchzuführen“, aber nicht, um Drohnen zu starten oder zu betreiben, die an „Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung“ beteiligt sind.
In seiner Entscheidung von 2019 sagte das Münsterer Verwaltungsgericht, die verfügbaren Beweise deuteten darauf hin, dass die Basis immer noch „eine zentrale Rolle“ bei der Weitergabe von Flugsteuerungsdaten spielt, die für bewaffnete Drohnenangriffe im Jemen verwendet wurden.
Das Leipziger Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall keine direkte Verbindung zu Deutschland besteht, und führte die Bereitstellung technischer Relaiskapazitäten als unzureichend an.
Das ECCHR erklärte in einer Erklärung, dass die Berufung gegen die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Entscheidung des Tribunals 2020 besagt, dass das Untergericht „die Bundesregierung hätte zwingen müssen, mehr zu tun, um das Recht der Kläger auf Leben zu schützen“.
Ferner sagte die Gruppe, die Berufung argumentiere, dass Ramsteins Bedeutung für die US-Drohnenangriffe im Jemen „viel größer ist als das Gericht annimmt“ und dass das Gericht das Ausmaß der Behauptung, dass die Streiks gegen das Völkerrecht verstoßen, nicht „ausreichend beurteilt“ habe.
Es war nicht sofort klar, wann das Bundesverfassungsgericht die endgültige Berufung prüfen würde.
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