Deutsche Grüne müssen sich bei Bundestagswahlen in einem Bundesland der Stimme enthalten – POLITICO

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Deutschlands Grüne werden bei der Bundestagswahl im September von den Umfragen im Saarland ausgeschlossen, Bundeswahlkommission des Landes beschlossen Donnerstag unter Berufung auf Unregelmäßigkeiten bei der Rangfolge der Kandidaten.

Die Entscheidung fiel nach einem internen Streit um die Nominierung des regionalen Spitzenkandidaten. In einem umstrittenen Last-Minute-Wechsel übergab die Partei ihren Spitzenkandidaten von Hubert Ulrich an Jeanne Dillschneider. Mehrere Parteimitglieder beschwerten sich über Unregelmäßigkeiten im Nominierungsverfahren.

Landtagswahlleiterin Monika Zöllner sagte, die Grünen hätten „demokratische Grundsätze verletzt“ Erklärung.

Deutschland wählt Abgeordnete mit zwei Stimmen, die erste für einzelne Kandidaten und die zweite für regionale Parteilisten. Die Zweitstimme ist die wichtigste, weil sie bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Parlament bekommt. Die Entscheidung des Wahlausschusses wird sich insbesondere auf die Zweitstimmen auswirken, so dass die Wähler im Saarland mit ihrer Erststimme weiterhin Grüne-Mitglieder wählen können.

Obwohl das Saarland mit weniger als einer Million Wahlberechtigten eines der kleinsten Bundesländer in Deutschland ist, bleibt die Entscheidung in weniger als zwei Monaten ein peinlicher Schlag. Die Grünen erhofften sich einen Einzug in die nächste Regierung, die in Umfragen derzeit mit 19 Prozent auf Platz zwei liegen, hinter dem regierenden konservativen CDU/CSU-Block mit 27 Prozent.

„Wir bedauern die Entscheidung des Wahlausschusses. Besonders bitter ist es für die Saarländer, die gerne für die Grüne Landesliste gestimmt hätten“, sagte der Grünen-Politiker Michael Kellner gegenüber deutschen Medien und fügte hinzu, dass der Landesverband der Partei an einem „Neuaufbruch“ arbeite mitten in der „verwirrten Situation“.

Einen kleinen Sieg errang unterdessen die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD), als die Wahlkommission am Donnerstag zu ihren Gunsten entschied und die Partei in Bremen zur Wahl gehen ließ. Der Landeswahlausschuss argumentierte, die AfD habe keine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie das Wahlgesetz eingehalten habe.

Aber der Bundeswahlausschuss entschied zugunsten der AfD und sagte, eine Sekretärin auf einer lokalen Parteiversammlung, die sich weigerte, die Erklärung abzugeben, sollte den Prozess mit ihrem Verhalten nicht „sprengen“.

WAHLUMFRAGE IM NATIONALPARLAMENT DEUTSCHLAND

Weitere Umfragedaten aus ganz Europa finden Sie unter POLITIK Umfrage Umfragen.

Heine Thomas

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