Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Blaue Moschee, ein mit dem iranischen Regime verbundenes islamisches Zentrum in Hamburg, eine „extremistische islamische Organisation“ ist.
Trotz eines Einspruchs und einer Beschwerde des Zentrums bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg die Einstufung der Aktivitäten des Zentrums als „Extremismus“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Gericht begann vor zwei Monaten mit der Verhandlung der Beschwerde des Islamischen Zentrums Hamburg. Die Entscheidung bestätigte jedoch nicht die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, dass das Zentrum als verlängerter Arm des iranischen Regimes in Deutschland fungierte.
Zuvor hatten Geheimdienstmitarbeiter in Hamburg Dokumente veröffentlicht, die Verbindungen des Zentrums zu extremistischen und islamistischen Gruppen, darunter der libanesischen Hisbollah, zeigten.
Das Zentrum behauptet jedoch, eine rein religiöse Stiftung zu sein, die sich mit den religiösen Angelegenheiten der Schiiten befasst.
Früher, Die Säkulare Islamische Vereinigung hatte darum gebeten Der deutsche Innenminister fordert in einem Brief die sofortige Beendigung jeglicher Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Muslime.
Darüber hinaus heißt es in dem Brief, dass das Islamische Zentrum in Hamburg die iranische Ideologie fördert und iranische Staatsbürger im Exil sowie die Verbreitung von Antisemitismus beobachtet.
Lokale Behörden in Hamburg haben Seyed Soleiman Mosavi-Far, den Stellvertreter des Islamischen Zentrums, im November ausgewiesen und ihm enge Verbindungen zu Terrorgruppen vorgeworfen.
Nach Angaben deutscher Behörden hatte Mosavi-Far neben seiner Beteiligung und Unterstützung schiitischer Extremisten- und Terrororganisationen auch Verbindungen zu zwei Organisationen, die finanzielle Hilfe mit Verbindungen zur Hisbollah im Libanon leisten.
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