sogar Länder wurden in die grüne Reiseliste aufgenommen, um britischen Urlaubern einen Schub zu geben.
Deutschland, Österreich, Norwegen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und Lettland wurden in die Liste der Länder ohne Quarantäne aufgenommen und gesellen sich zu beliebten Reisezielen wie Kroatien und Malta.
Doppelt geimpfte Passagiere aus Frankreich müssen sich nach einer umfassenden Überarbeitung der Reisebeschränkungen nicht mehr selbst isolieren
Das Land hat einen deutlichen Rückgang der Beta-Fälle verzeichnet, von denen die Minister sagen, dass sie resistenter gegen Impfstoffe sein könnten.
Aber die Regierung fordert Reisende immer noch auf, einen PCR-Test zu machen, bevor sie aus Spanien zurückkehren.
Ab dem 19. Juli konnten doppelt gebissene Touristen in Länder der Orangen Liste reisen, ohne sich bei ihrer Rückkehr nach Großbritannien selbst isolieren zu müssen.
Es wird angenommen, dass die jüngsten Reisebeschränkungen zu erhöhten Buchungen in Frankreich führen, aber die längere Verwendung des Gesundheitspasses durch das Land hat die Hoffnungen auf einen unbeschwerten Sommerurlaub zunichte gemacht.
Frankreich hat am Montag einen großen Schritt in eine post-pandemische Zukunft gemacht, indem es die Menschen gezwungen hat, einen QR-Code vorzuzeigen, der beweist, dass sie das Virus haben, bevor sie Restaurants und Cafés betreten oder das Land mit dem Flugzeug, dem Zug oder dem Bus durchqueren können.
Die Maßnahme ist Teil eines Regierungsplans, um mehr Menschen zu einer Impfung gegen Covid-19 zu ermutigen und einen Anstieg der Infektionen zu verlangsamen, da die hochansteckende Delta-Variante inzwischen die meisten Fälle in Frankreich ausmacht.
In Norwegen können Reisende aus England und Wales, die vollständig geimpft sind oder sich kürzlich von einer Coronavirus-Infektion erholt haben, ab Montag frei nach Norwegen einreisen.
Vollständig geimpfte Briten können auch nach Deutschland, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Lettland einreisen.
Die Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich ist derzeit nach österreichischem Recht verboten. Eine Ausnahmeliste finden Sie auf der Website der Österreichischen Botschaft in London.
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