Mieter, die wegen Mietproblemen gekündigt wurden, sollten ihre Wohnungen durch Zahlungsrückstände zurückerhalten können, so Bauministerin Klara Geywitz, die hofft, denjenigen zu helfen, die gegen steigende Energiekosten kämpfen.
„Bei einer ordentlichen Vertragskündigung wegen Mietrückständen brauchen wir die Möglichkeit, die Restsumme bis zum Umzugstermin zu begleichen, um die Räumung rückgängig zu machen“, sagte der sozialistische Minister der Deutschen Wochenzeitung. Bild am Sonntag am Sonntag.
Die Maßnahme würde denjenigen helfen, die aufgrund steigender Strom- und Heizkosten Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen, fügte sie hinzu.
Derzeit gilt diese als „Gnadenzahlung“ bezeichnete Regelung nur für fristlose Vertragskündigungen.
Im Kabinett der Dreierregierung ist Geywitz‘ Vorschlag allerdings noch nicht abgesegnet. Vor allem, ob die wirtschaftsfreundliche FDP dem Vorstoß von Geywitz zustimmen wird, ist noch nicht klar.
„Ich gehe davon aus, dass sich mein Kollege, Justizminister Marco Buschmann, bereits intensiv darauf vorbereitet“, fügte sie der FDP-Ministerin hinzu.
Die Bundesregierung hat kürzlich ein drittes „Hilfspaket“ im Wert von 65 Milliarden Euro verabschiedet, um Bürgern bei steigenden Lebenshaltungskosten zu helfen.
Zu den Maßnahmen des Pakets gehörten Anpassungen des Mietrechts, damit niemand ohne Strom oder Heizung dasteht.
Geywitz verwies auch darauf, dass die drei Regierungsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hätten, dass die Kündigungsfrist für die ordentliche und fristlose Kündigung von Mietverträgen angepasst werden solle.
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