Der Deutsche Bundestag hat a Recht Freitag fordert große und mittelständische Unternehmen auf, bei der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in ihrer gesamten Lieferkette Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Das Gesetz führt einen Schritt zur obligatorischen Einhaltung internationaler Standards zur Arbeitsausbeutung ein.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt Mehrheit. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Einführung und Umsetzung von Due-Diligence-Verfahren, die Menschenrechts- und Umweltverletzungen in allen Lieferkettenunternehmen verhindern.
Wenn solche Verfahren nicht umgesetzt oder bei Verstößen gehandelt wird, können Geldbußen von bis zu 2 % des internationalen Umsatzes des Unternehmens nach sich ziehen. Jedes Unternehmen, das gegen das Gesetz verstößt, kann für bis zu drei Jahre von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten im Jahr 2023 und 1.000 Beschäftigten im Jahr 2024. Letztlich wären rund 4.800 Unternehmen betroffen.
Menschenrechtsgruppen loben den Deutschen Bundestag dafür, dass er konkrete Schritte unternommen hat, um Unternehmen dabei zu helfen, verantwortungsbewusst zu handeln, warnen jedoch davor, dass mehr getan werden muss.
Menschenrechtsbeobachtung erwähnt das Gesetz „verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken regelmäßig und systematisch zu identifizieren und anzugehen“, aber „enthält nicht die höchsten internationalen Standards“.
Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights erwähnt dass, wenn das Gesetz einen erhöhten öffentlichen Druck auf Regierungen zulässt, „Arbeiter am Ende der Lieferkette“ zu schützen … [companies] Profit“, das Gesetz“ bleibt auch hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurück… [and] internationalen Menschenrechtsstandards.
Eine Koalition aus 50 Unternehmen, darunter Ben & Jerry’s und Tchibo, hatte namens im Bundestag, um das Gesetz in den Vorgesprächen zu stärken. Die Koalition forderte den Deutschen Bundestag auf, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen konsequent und stellen sicher, dass die proaktive Sorgfaltspflicht die gesamte Lieferkette umfasst.
Die Lobbyarbeit anderer Unternehmensgruppen führte jedoch zu einer Last-Minute-Debatte, die von konservativen Abgeordneten unter Berufung auf Bedenken hinsichtlich der bürgerlichen Freiheit einberufen wurde. Das daraus resultierende Abschlussprojekt erfordert, dass Unternehmen auf konkrete Vorfälle reagieren, und zwar nur, wenn sie fundierte Kenntnisse über den Missbrauch haben.
Wannabe Internet-Spezialist. Alkohol-Nerd. Hardcore-Kaffee-Anwalt. Ergebener Twitter-Enthusiast.
+ There are no comments
Add yours