Deutschland wird beschuldigt, „die Wahrheit zu verbieten“, Trans-Menschen dürfen jedes Jahr Geschlecht und Namen ändern

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Einzelpersonen müssten kein ärztliches Attest mehr vorlegen oder sich von Experten beurteilen lassen, um ihren Namen oder ihr Geschlecht zu ändern

Deutschland wurde vorgeworfen, „die Wahrheit zu verbieten“, da ein neues Gesetz es jedem ab 14 Jahren ermöglichen würde, sein Geschlecht und seinen Vornamen jedes Jahr legal zu ändern.

Der neue Gesetzentwurf mit dem Titel „Selbstbestimmungsgesetz“ wurde erstmals am 30.

Das Gesetz würde Transgender-Erwachsenen erlauben, einmal im Jahr ihr Geschlecht und ihren Vornamen zu ändern.

Die gleichen Regeln würden auch für Minderjährige ab 14 Jahren gelten, wenn sie die Erlaubnis ihrer Eltern erhalten.

Bill würde Transgender-Erwachsenen erlauben, Geschlecht und Vornamen einmal im Jahr zu ändern

Marco Buschmann, Justizminister

Marco Buschmann, Justizminister

Einzelpersonen müssten kein ärztliches Attest mehr vorlegen oder ein oft langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren durchlaufen, in dem das Geschlecht der Person von zwei Experten und einem Richter beurteilt wird, wie es derzeit das „Transsexuellengesetz“ vorschreibt.

Justizminister Marco Buschmann sagte Anfang des Jahres: „Das geltende Recht behandelt Betroffene wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“

Buschmann sagte auch, er hoffe, dass die Regierung den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr durch das Kabinett bringen werde.

Familienministerin Lisa Paus hatte das geltende Transgender-Gesetz zuvor als „entwürdigend“ bezeichnet und gesagt: „Wir werden es endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsrecht ersetzen.“

Aber Ela Vlaardingerbroek, Stammgast bei GB News, verurteilte die neue Gesetzesvorlage.

Sie sagte in einem Post auf Twitter: „Deutschland ist dabei, die Wahrheit zu verbieten.

„Nach dem sogenannten ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ wird es jedem ab 14 Jahren erlaubt sein, jedes Jahr einmal im Jahr sein Geschlecht und seinen Vornamen gesetzlich zu ändern.

„Außerdem ist es gesetzlich strafbar, jemanden nicht mit seinen bevorzugten Pronomen zu bezeichnen.“

Heine Thomas

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