Das Bundesregierung schlug eine Rechnung vor, die die Ausgabe elektronischer Wertpapiere ohne Zertifikat ermöglichen würde.
Der Plan bietet die Möglichkeit, Wertpapiere rein elektronisch sowie kleinere Aktien auszugeben. Technologische Neutralität sollte Flexibilität ermöglichen und somit die Bevorzugung von Blockchain-Systemen gegenüber anderen Arten der elektronischen Ausgabe ausschließen. Die vorgeschlagene Gesetzgebung beseitigt die Notwendigkeit eines Sicherheitszertifikats, das durch einen Eintrag in ein Sicherheitsregister ersetzt wird. Besitzern mit elektronischen Wertpapieren wird das gleiche Eigentum wie mit Sicherheitszertifikaten garantiert.
Nach Angaben der Bundesregierung müssen Sie nicht auf ein EU-weites Abkommen warten, zumal andere EU-Länder bereits Vorschriften zum Einsatz der Blockchain-Technologie für Finanzinstrumente erlassen haben. Der Plan zur Einführung elektronischer Wertpapiere ist Teil der im September 2019 verabschiedeten deutschen Blockchain-Strategie. Durch die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie hat Deutschland auch die Kryptowährung in die Liste der verwalteten Finanzinstrumente aufgenommen. Die bestehenden regulatorischen Bestimmungen für andere Finanzinstrumente gelten auch für Krypto-Token.
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