Die Deutsche Rentenversicherung hat eine digitale Rentenübersicht angekündigt, die noch in diesem Jahr verfügbar sein wird. Hier stehen Ihnen künftig alle voraussichtlichen Rentenübersichtsdaten in aggregierter Form zur Verfügung. Auch der schriftliche Rentenbescheid bleibt erhalten.
Online-Portal mit Übersicht
Zu diesem Zweck ist ein Online-Portal geplant, das über die Website der Deutschen Rentenversicherung zugänglich sein wird. Nach erfolgreicher Anmeldung über die Ausweis-Online-Funktion sollen alle Nutzer nicht nur einen Überblick über die zu erwartenden Rentenleistungen erhalten, sondern auch die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Daten zu ändern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge zu stellen oder sich bei Fragen an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung soll das Portal analog zum Online-Banking funktionieren. Das Projekt soll noch im Sommer 2023 starten und ist Teil der Digitalisierungsbemühungen der öffentlichen Hand.
Überblick möglich?
Außerdem wurde angekündigt, dass neben der Schätzung der voraussichtlichen gesetzlichen Rente auch Informationen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Verfügung stehen werden. Dies würde bedeuten, dass es tatsächlich möglich wäre, einen Überblick über alle zu erwartenden Leistungen im Alter zu erhalten. Ob es dazu kommt, ist allerdings ungewiss, da die Deutsche Rentenversicherung zu diesem Zweck Verträge mit privaten Rentenversicherungsträgern abschließen und Daten austauschen müsste. Es ist noch nicht klar, ob die privaten Unternehmen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten, dazu bereit sind. Ohne sie wäre die Idee eines umfassenden Überblicks nicht realisierbar.
Zudem wurde klargestellt, dass die schriftliche Repo-Mitteilung beibehalten wird. Das Online-Portal ist als Zusatzdienst und nicht als Ersatz gedacht. Somit erhalten alle Rentner weiterhin regelmäßig einen Brief der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen über ihre voraussichtlichen Rentenleistungen. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicherten, die mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, diese Information jährlich. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte, die mindestens fünf Beitragsjahre geleistet haben, alle drei Jahre eine detailliertere Auskunft und ersetzen damit den Jahresbrief.
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