Elektroroller in Deutschland – Dos and Don’ts | Artikel

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Deutschland verlangt Versicherungskennzeichen für Elektroroller für die Fahrt auf öffentlichen Straßen.  (Foto, mit freundlicher Genehmigung von pixabay.com)



Deutschland verlangt Versicherungskennzeichen für Elektroroller für die Fahrt auf öffentlichen Straßen. (Foto, mit freundlicher Genehmigung von pixabay.com)
(Bildnachweis: Gerlinde Hoyle)

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Vor ziemlich genau zwei Jahren waren Elektroroller endlich auf deutschen Straßen erlaubt und haben sich schnell als ideales Verkehrsmittel für kurze Strecken durchgesetzt. Diese Elektro-Tretroller sind in der Regel klein und leicht zu transportieren, oft sogar faltbar. Das perfekte Fahrzeug für Innenstädte und Kurzstrecken.

Diese „kleinen Elektrofahrzeuge“, wie sie im offiziellen bürokratischen Deutsch heißen, werden in einer 50-seitigen Verordnung vom Bundesverkehrsministerium geregelt. Die wichtigsten Regeln für das Fahren eines E-Scooters auf deutschen Straßen sind:

• Die Höchstgeschwindigkeit sollte 20 km/h nicht überschreiten.

• Jeder Roller muss über zwei unabhängige Bremsen verfügen.

• Der Roller muss wie bei Fahrrädern eine von der deutschen Bundesregierung zugelassene Beleuchtung haben.

• Muss mindestens einen Summer oder ein akustisches Horn haben.

• Das Mindestalter zum Fahren eines Elektrorollers beträgt 14 Jahre.

• Helmpflicht gemäß Heeresordnung; Knie- und Ellbogenschützer werden dringend empfohlen.

• Für Elektroroller gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.

• Elektroroller sind nur für eine Person erlaubt. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn zwei Personen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.

• Alle Elektroroller müssen über eine offizielle Betriebserlaubnis verfügen, die in der Regel im Handbuch des Herstellers und auf der Website des Herstellers zu finden ist.

• Und das Wichtigste:

• Für das Fahren eines Elektrorollers auf deutschen Straßen ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Die gute Nachricht: Die kleine Versicherungsplakette, die als Versicherungsnachweis dient, ist beim ADAC, bei Versicherungen erhältlich und wird auch von lokalen Banken verkauft. Diese Haftpflichtversicherung ist für Schäden bestimmt, die durch den Elektroroller Dritten zugefügt werden. Darüber hinaus bieten einige Versicherungen die Möglichkeit, eine freiwillige Teilkaskoversicherung für Elektroroller abzuschließen.

In einigen deutschen Städten sind beliebte Fahrzeuge zu einem echten Ärgernis geworden. „Wie viele Roller können unten in der Pegnitz stehen?“ Das fragte kürzlich der Stadtrat der Grünen in Nürnberg, Mike Bock. Eine deutsche Zeitung berichtete, die Stadt Köln habe die Bergung von rund 500 Elektrorollern aus dem Rheingrund eingeleitet.

Auch Soldaten der US-Armee entdeckten die praktischen Elektroroller für das tägliche Pendeln durch Einrichtungen und zum Pendeln. In der Storck-Kaserne in Illesheim dürfen Soldaten der Regional Aligned Forces (RAF) keine Autos kaufen. Viele Soldaten nutzen die Elektroroller, um von ihren Wohnräumen in den Wohnräumen zu ihren Arbeitsplätzen in den Hangars, dem Speisesaal und dem Fitnesscenter zu gelangen. Zunehmend nutzen sie ihre Elektroroller, um zum Einkaufen ins nahegelegene Bad Windsheim zu fahren und bei Tagesausflügen in die nahegelegenen Städte mit der Bahn zu fahren.

Sorgen macht sich Steve Borkowski, verantwortlich für den Aufstellungsort Storck Barracks: „Die Soldaten kaufen diese Elektroroller im Internet ohne Kenntnis der Legalität hier in Deutschland. Sie machen einfach Spaß zu fahren und sie sind recht günstig in der Anschaffung geworden. Ich habe auch elektrische Hoverboards und ähnliches an Stangen gesehen, die in Deutschland nicht zugelassen sind.

Angesprochen auf die rechtlichen Implikationen erklärt Peter Kleen, stellvertretender Rettungsdienstleiter der USAG Ansbach: „Elektroroller sind so neu, dass es keine USAREUR-Richtlinie zur Funktionsweise von Elektrorollern auf der Post gibt. Grundsätzlich gilt für alle Anlagen der US-Armee in Deutschland die Deutsche Straßenverkehrsordnung.

Fahrer von Elektroleichtfahrzeugen, die sich nicht an die Vorschriften der Elektroleichtfahrzeugverordnung halten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 € (ca. 2.244 US-Dollar) belegt werden. (Id. § 14; Straßenverkehrsgesetz [StVG] [Road Traffic Act], 5. März 2003, BGBl. I bis 310, 919 idgF, § 24 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 1 deutsche Gesetzeswebsite online.)

Heine Thomas

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