Die Europäische Kommission hat am Mittwoch nach Berlin eine offizielle Mitteilung geschickt, dass sie ein Gerichtsverfahren einleiten wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass ein Urteil zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgehoben wurde.
Das deutsche Urteil legt nahe, dass die Position des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Konjunkturpaket der EZB nicht mit dem deutschen Grundgesetz übereinstimmt.
Der Fall ist die erste Instanz des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in der eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angefochten wird.
Die EU sagt, dass die Entscheidung des deutschen Obersten Gerichtshofs die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für den Block der 27 Staaten gefährden könnte.
Was ist falsch an der deutschen Gerichtsentscheidung?
Im Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Konjunkturpaket der EZB, nämlich ein milliardenschweres Anleihekaufprogramm, teilweise gegen die deutsche Verfassung verstößt.
Das Urteil des deutschen Gerichts spiegelte die politische Stimmung in Berlin wider, wo der Widerstand gegen die Schuldenteilung weit verbreitet ist.
Der EuGH warnte damals, dass die Entscheidung des deutschen Gerichts die Rechtsstellung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten zu gefährden droht.
Infolgedessen hat die Kommission interveniert, um auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren, mit der die Entscheidung des EuGH angefochten wurde.
Was wird die Europäische Kommission tun?
Die Europäische Kommission hat Berlin am Mittwoch in einem Schreiben förmlich informiert, dass sie in dieser Angelegenheit ein Gerichtsverfahren einleitet. Anders als das deutsche Gericht entschied der EuGH, dass das Anleihekaufprogramm mit EU-Recht vereinbar ist.
In ihrer Mitteilung an Berlin schrieb die Kommission: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt einen schwerwiegenden Präzedenzfall dar, sowohl für die künftige Praxis des Bundesverfassungsgerichts selbst als auch für die obersten und verfassungsgebenden Gerichte anderer Mitgliedstaaten“.
Auf die förmliche Mitteilung hat Deutschland zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. Eine „Beleidigung“ ist der erste Schritt in einem Prozess, der
ar/wmr (dpa/Reuters)
Wannabe Internet-Spezialist. Alkohol-Nerd. Hardcore-Kaffee-Anwalt. Ergebener Twitter-Enthusiast.
+ There are no comments
Add yours