Kartellrecht: In die Metaverse | Wilson Sonsini Goodrich & Rosati

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Sind Kartellfragen eine integrierte Funktion von Metaverse? In zwei populären Science-Fiction-Romanen, Neal Stephensons Schneeunfall und Ernest Clines Fertiger Spieler EinsDas Metaverse wird von einigen wenigen Unternehmen oder „Monopolisten“ betrieben, wie Kartellrechtsanwälte es ausdrücken mögen.1 Im Fertiger Spieler Eins, ein Unternehmen namens IOI versucht sogar, das Monopol der monatlichen Abrechnung von Benutzern und die Einrichtung von Anzeigen zu kontrollieren. Echte Kartellbehörden, sensibilisiert durch eine vermeintliche Anhäufung von Marktmacht in der heutigen Online-Welt, können sich ähnliche Szenarien ausmalen, wenn sie an das Metaverse denken. Im Gegensatz dazu betonen viele Unternehmen, die heute am Metaverse aktiv sind, ihr Engagement für einen offenen virtuellen Raum, auf den jeder frei zugreifen und bauen kann.2

Jede Analyse potenzieller kartellrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem Metaverse hängt von der Art des entstehenden virtuellen Raums ab. Wird es eine Vielzahl separater virtueller Räume geben, so wie es zahlreiche Websites gibt, die von verschiedenen Einheiten gehostet werden? Oder wird es ein einziges übergreifendes Metaversum geben, von dem andere ihre Räume mieten müssen, um einen „Einkaufszentrum“-ähnlichen Zugang zu allen möglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Angeboten zu bieten? Wird der Zugriff auf das Metaverse(s)-Gateway unabhängig von Benutzern und Finanzströmen sein, oder werden einige Bereiche im Metaverse nur über bestimmte Geräte zugänglich sein (z. B. VR-Header bestimmter Marken)?

Obwohl die Antworten auf diese Fragen nicht sicher sind, wird die Kartellgesetzgebung sicherlich eine Rolle bei der Entwicklung des Metaverse spielen. Zwei Hauptaspekte davon sind (1) Interoperabilität und (2) Dominanz und Monopolisierung.

Interoperabilität und die Metaverse

Interoperabilität ist der Kern dessen, welche Art von Metaverse entstehen wird. Interoperabilität beschreibt, wenn Systeme Informationen so austauschen können, dass ein System die Funktionen eines anderen Systems nutzen kann. Mit klar definierten und offenen Standards wird die Interoperabilität Marktzugangsbarrieren für Metaverse-Konkurrenten senken und es Entwicklern und anderen Benutzern ermöglichen, Netzwerkeffekte zu nutzen. (Ein Netzwerkeffekt tritt auf, wenn der Nutzen eines Dienstes für einen Benutzer zunimmt, wenn diesem Dienst mehr Benutzer hinzugefügt werden.) Potenzielle Merkmale des Metaverses, wie z. B. primäre und sekundäre Märkte für virtuelle Güter (z. B. Avatare und Skins), werden davon mehr profitieren Benutzer, die an diesen Märkten teilnehmen. Diese virtuellen Güter werden an Wert gewinnen, da die Interoperabilität die Transaktionen von Händlern und Benutzern zwischen den Räumen verschiedener Anbieter verbindet.

Interoperabilitätsentscheidungen werfen wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Obwohl die meisten Interessengruppen von der Interoperabilität profitieren, sollten Unternehmen darauf achten, Kartellverstöße zu vermeiden, wenn sie sich mit ihren Wettbewerbern auf Standards einigen und möglicherweise strategische Informationen austauschen. Kartellbehörden sind oft misstrauisch gegenüber der Weitergabe solcher Informationen. Jüngste Geschäftspraktiken in Europa deuten sogar darauf hin, dass die antiinnovative Festlegung von Standards durch eine Handvoll Hauptakteure zu Kartellverhalten und Geldbußen in Milliardenhöhe führen könnte.3 Gleichzeitig haben jedoch sowohl Regulierungsbehörden als auch Privatkläger in den USA und Europa versucht, von Anbietern zu verlangen, ihre Dienste interoperabel zu machen.

Dominanz und die Metaverse

Um das Metaverse einzurichten und für Benutzer attraktiv zu machen, sind enorme private Investitionen erforderlich, die Investoren versuchen werden, wieder hereinzuholen. Das Kartellrecht erkennt an, dass frühe Investoren und die von ihnen unterstützten Unternehmen ein legitimes Interesse an der Monetarisierung der von ihnen entwickelten Technologie haben. Die Wettbewerbsökonomie legt jedoch nahe, dass Märkte mit digital vielseitigen Plattformen, auf denen Netzwerkeffekte besonders stark sind, eher in dem Sinne „kippen“, dass ein einzelnes Angebot dominant wird – häufig, weil es ein überlegenes und hochinnovatives Erlebnis bietet. Darüber hinaus haben die Besitzer eines bestimmten Metaverses oder Gateways zu einem Metaverse einen einzigartigen Zugriff auf die persönlichen Daten, die Aufmerksamkeit und die Ressourcen seiner Benutzer, was den Zugang zu oder die Expansion von Wettbewerbern erschwert.

Bestehende Kartellgesetze behandeln diese Probleme bis zu einem gewissen Grad (wenn auch nicht immer effektiv). Wenn sich herausstellt, dass Metaverse-Unternehmen über einen längeren Zeitraum eine unbestreitbare Marktmacht genießen, unterliegen sie demselben Katalog von Kartellregeln, die für jede andere Branche gelten. Kartellbehörden auf der ganzen Welt werden ihre jeweiligen Gesetze durchsetzen, um Benutzer in ihren Gerichtsbarkeiten zu schützen. Basierend auf früheren Kartellvorschriften können Untersuchungen Exklusivitätsanfragen über Metaverse-Plattformen an nachgelagerte Inhaltsanbieter richten,4 Anforderungen, dass Benutzer bestimmte eigene Portgeräte kaufen, um auf bestimmte Metaverse-Spaces zuzugreifen,5 Selbstpräferenz durch Metaverse-Plattformen ihrer eigenen Inhalte,6 Weigerung, einem Konkurrenten Zugang zu einem Metaverse-Raum zu gewähren,7 oder auch nur um Zugangsbarrieren durch Datenakkumulation zu erhöhen.8 Eine dominante Metaverse-Plattform kann auch mit privaten Rechtsstreitigkeiten konfrontiert werden (z. B. um zu kontrollieren, wie Spieler oder Konkurrenten Daten verwenden, um den Zugriff auf geistiges Eigentum oder Kernfunktionen zu blockieren oder um Multihoming zu verhindern).9

Die derzeitige Landschaft könnte in den Vereinigten Staaten tückischer werden, wenn der Gesetzgeber große Online-Plattformen mit allgemeinen Ge- und Verboten belegt („Ex-ante-Regulierung“). Senatorin Amy Klobuchar, Vorsitzende des Unterausschusses für Wettbewerbspolitik, stellte die Wettbewerbs- und Kartellrechtsdurchsetzungsreform vor, die die Vereinigten Staaten näher an Europas (strengeren) Standard für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bringen würde als sein Analogon in (dem milderen) Artikel 2 des Sherman-Gesetz.10

Eine strengere Regulierung wird in der EU online kommen. Das Digital Markets Act der EU, das 2022 in Kraft treten könnte, wird Plattformbetreibern, die das Gesetz als „Gatekeeper“ betrachten, erhebliche Einschränkungen auferlegen.11 Einzelne Länder wie Deutschland12 und Südkorea13 hat bereits Vorschriften erlassen, die besondere gesetzliche Anforderungen an große digitale Plattformen stellen, und Großbritannien wird wahrscheinlich folgen.14 Angesichts des enormen wirtschaftlichen Potenzials des Metaverse werden erfolgreiche Metaverse-Unternehmen wahrscheinlich wirtschaftliche Schwellenwerte erreichen, die zu strengeren Wettbewerbsregeln gemäß diesen Vorschriften führen.

Schließung

Die oben aufgeführten kartellrechtlichen Fragen sind unvollständig und unterliegen der Überprüfung auf der Grundlage neuer Gesetze oder Rechtsprechung. Darüber hinaus gelten im Metaverse weiterhin die üblichen Kartellregeln. Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Metaverse unterliegt denselben Regeln wie andere Vertriebskanäle (z. B. Verbot für Lieferanten, Wiederverkäuferpreise festzulegen). In ähnlicher Weise wird die Standarddurchsetzung der Fusionskontrolle gelten, und Kartellbehörden auf der ganzen Welt haben Schritte unternommen, um Akquisitionen speziell in Online-Branchen zu prüfen.fünfzehn

Zwei Dinge sind also sicher: Die Kartellbehörden haben viele Instrumente, um das Metaverse zu regulieren, einschließlich, um zu verhindern, dass eine kleine Gruppe von Unternehmen oder sogar ein einzelner Spieler das Metaverse „besitzt“ und diese Position missbraucht. Dementsprechend müssen Metaverse-Entwickler bereit sein, durch eine beträchtliche (und zunehmende) Anzahl von Regeln zu navigieren. Andererseits können Kartellvorschriften, wenn sie von den Behörden klug angewandt werden, dazu beitragen, das Metaverse zu einem wettbewerbsfähigeren, innovativeren und offeneren Raum zu machen, der vielen visionären Unternehmen, ob groß oder klein, Chancen bietet.


[1] Neal Stephenson, Schneeunfall (1992), in dem das Metaverse von der Global Multimedia Protocol Group verwaltet wird; E Ernst Cline, Fertiger Spieler Eins (2011), in dem die OASIS namens Metaverse von Gregarious Simulation Systems erstellt wurde.

[2] Mark Zuckerberg, Gründerbrief 2021 (28. Oktober 2021) https://about.fb.com/news/2021/10/founders-letter/; Andrew Hayward: „‚Kein Unternehmen kann das Metaverse besitzen‘, sagt der CEO von Epic Games“, Entschlüsseln (17. Nov. 2021) https://decrypt.co/86323/no-company-can-own-metaverse-epic-games-ceo-tim-sweeney; Dean Takahashi, „Roblox-CEO Dave Baszucki glaubt, dass Benutzer das Metaverse erschaffen werden“, VentureBeat (27. Januar 2021) https://venturebeat.com/2021/01/27/roblox-ceo-dave-baszucki-believes-users-will-create-the-metaverse/.

[3] Thomas Martin Pflock, „EU-Kommission geht neue Wege und verhängt Geldbuße gegen deutsche Autobauer wegen Beteiligung an einem Kartell, das die technische Entwicklung einschränkt“, Wilson Sonsini Alert (29.07.2021) https://www.wsgr.com/en/insights/eu-commission-breaks-new-ground-by-de-germany-carmakers-for-participation-in-a-cartel-restricting-technical-development.html.

[4] Z.B. Kommunikation, Eur. Comm’n, Antitrust, Leitlinien zu den Durchsetzungsprioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Vertrags auf missbräuchliches Verdrängungsverhalten durch marktbeherrschende Unternehmen (Dominance Guidance), ABl. C 45 (24. Feb. 2009), Rn. 32 ff.

[5] B. Dominanzführung, oben A. 5.

[6] Z.B. Europäische Kommission: Fall AT.40437, Apple – App Store Practices (Music Stream) (2020).

[7] Dominanz Führung, oben A. 5; Regel 52 Anordnung nach Verdienstverfahren, Epic v. Apfel, 4: 20-cv-05640-YGR (ND Kal. 2021).

[8] Z.B. Erste geänderte Beschwerde, FTC v. Facebook, Inc., 1:20-cv-03590-JEB (DDC 2021); Bundesgerichtshof [BGH] [Federal Court of Justice] 23. Juni 2020, KVR 69/19 verfügbar um https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/EN/Entscheidungen/BGH-KVR-69-19.html;jsessionid=5A69217B6F96D3886E655568C48362EB.2_cid378?nn=4136442KVR 69/19 (D) (Facebook gegen Bundeskartellamt).

[9] Robin S. Crauthers, „Vertrieb von Videospielen: Der nächste Akteur, der kartellrechtliche Ermittlungen für digitale Plattformen anzieht“, Wilson Sonsini Alert (14. Mai 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/video-game-distribution-the-next-player-to-attract-digital-platform-antitrust-scrutiny.html.

[10]Stuart Baimel, „Senate Legislation Presents Congressional Action to Reform U.S. Antitrust Enforcement“, Wilson Sonsini Alert (8. Februar 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/senate-legislation-introduced-presages-congressional-action-to-reshape-us-antitrust-enforcement.html.

[11] Cedric Burton, et al., „Europäische Kommission schlägt neue Regeln für digitale Plattformen vor“, Wilson Sonsini Alert (12. Januar 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/european-commission-proposes-new-rules-for-digital-platforms.html.

[12] Thomas Martin Pflock, „Deutschland führt eine umfassende Revision seines Wettbewerbsregimes im digitalen Zeitalter ein“, Wilson Sonsini Alert (20. Januar 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/germany-inacts-major-overhaul-of-its-competition-regime-for-the-digital-era.html.

[13] Jiyoung Sohn, „Google, Apple von erstem Gesetz betroffen, droht Dominanz bei App-Store-Zahlungen“, Das Wall Street Journal (31.08.2021) https://www.wsj.com/articles/google-apple-hit-in-south-korea-by-worlds-first-law-ending-their-dominance-over-app-store-payments-11630403335.

[14] Deirdre Carroll, „Incoming: Increasing UK Enforcement in Digital Markets“, Wilson Sonsini Alert (8. April 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/incoming-increased-uk-enforcement-in-digital-markets.html.

[15] Joshua H. Soven, Jamillia P. Ferris und Stuart Baimel, „Präsident Biden unterzeichnete Executive Order on Promotioning Competition“, Wilson Sonsini Alert (12. Juli 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/president-biden-signs-executive-order-on-promoting-competition.html.

Wolfram Müller

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