Das Auswärtige Amt wird voraussichtlich auch eine Reisewarnung für alle neuen Risikobereiche herausgeben. Darunter fünf polnische Regionen, einschließlich Ballungsräume Danzig und Krakau auf der Risikoliste, keines der neun deutschen Nachbarländer wird ab Samstag keinen Risikobereich mehr haben. Die polnischen Grenzgebiete werden jedoch noch gerettet.
Sei in Frankreich Korsika und das Grenzgebiet Grand Est, das zu Beginn der Koronapandemie besonders stark betroffen war, wurde auf die Risikoliste gesetzt. Dies wird den europäischen Teil des Landes vollständig betreffen. Von den fünf überseeischen Departements ist nur die Insel Mayotte im Indischen Ozean ab Samstag „risikofrei“. In den Niederlanden ist Zeeland auf der Nordsee als letzte Provinz zum Risikobereich.
Beliebte Urlaubsziele in Italien sind ebenfalls betroffen
Italien ist heute auch das zweitbeliebteste Urlaubsziel der Deutschen Spanien zumindest teilweise auf der Risikoliste. Mit Ligurien und Kampanien gibt es zwei sehr beliebte Touristenziele: Kampanien in Süditalien Neapel, der Amalphicus und die Inseln Capri und Ischia sowie die nordwestliche Küstenregion Liguriens um Genua.
Die Einstufung als Risikobereich erfolgt, wenn ein Land oder eine Region in den letzten sieben Tagen die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet. Dies gilt jetzt insgesamt für rund 130 Länder und teilweise für mehr als ein Dutzend. Reisen werden in etwa 40 anderen Ländern unabhängig von der Infektionssituation nicht empfohlen. Der Grund: In der EU gibt es immer noch Zugangsbeschränkungen, Quarantäneregeln oder ein Ausreiseverbot.
Die Angabe des Risikobereichs und die automatisch zugehörigen Reisewarnungen bedeuten kein Reiseverbot, sollten jedoch die größtmögliche abschreckende Wirkung auf Touristen haben. Das Gute für Urlauber: Sie können eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn ihr Ziel als Risikobereich deklariert ist. Das Schlechte: Rückkehrer aus den Risikobereichen müssen derzeit 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden, können aber mit einem negativen Test vorzeitig freigelassen werden.
Die Quarantäneregeln dürfen erst am 8. November geändert werden. Dann gilt eine zehntägige Quarantäne, und Sie können erst am fünften Tag nach Ihrer Rückkehr „freigelassen“ werden.
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