Die AirTags von Apple wurden von der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa aus dem Gepäck verbannt, da sie als Fluggefahr bezeichnet werden. Die von der Fluggesellschaft zitierte Regelung tut dies jedoch nicht, heißt es in Medienberichten.
Laut AppleInsider wurde nach ersten Berichten in deutschen Medien der Twitter-Account der Fluggesellschaft um eine Bestätigung gebeten, dass ein Verbot besteht.
In einem Tweet schrieb Lufthansa: „Aktivierte AirTags aus dem Gepäck zu verbannen, da sie als gefährlich eingestuft sind und abgeschaltet werden sollten.“
Die Fluggesellschaft drängte weiter auf die Einstufung und behauptete: „Nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) unterliegen Gepäckdetektoren den Gefahrgutvorschriften.
„Außerdem müssen die Tracker aufgrund ihrer Übertragungsfunktion während des Fluges deaktiviert werden, wenn sie sich im aufgegebenen Gepäck befinden und somit nicht genutzt werden können.“
Aber die Behauptung der Fluggesellschaft über die ICAO-Richtlinien sei völlig falsch, heißt es in dem Bericht.
Konkret geht es in der von Lufthansa zitierten Verordnung ausdrücklich um Vorschriften für Lithium-Ionen-Akkus, wie sie beispielsweise in größeren Geräten wie einem MacBook Pro verwendet werden.
Erstens verwendet ein AirTag eine Batterie, die zu klein ist, um gemäß den Richtlinien als Problem angesehen zu werden.
Zweitens verwendet der AirTag CR2032-Zellen, die keine Lithium-Ionen-Batterien sind und als solche nicht unter die Verordnung fallen.
Wenn CR2032-Zellen tatsächlich eine Gefahr wären, würden Uhren, die denselben CR2032 verwenden, von Flügen ausgeschlossen werden – und das sind sie nicht.
–IANS
vc/ksk/
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