Meta verliert aufgrund der Datenerfassung in Deutschland an Attraktivität

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Die Datenerfassungspraktiken von Meta wurden am Dienstag in Frage gestellt, nachdem das oberste Gericht der Europäischen Union eine Entscheidung der deutschen Kartellbehörden bestätigt hatte, wonach das Unternehmen seine Dominanz in den sozialen Medien durch das Sammeln von Informationen über Benutzer missbraucht habe.

Das Urteil in diesem Fall, das vom Europäischen Gerichtshof genau beobachtet wurde, ebnete dem Bundeskartellamt, Deutschlands oberster Kartellbehörde, den Weg, Meta daran zu hindern, Daten zu verwenden, die über Benutzer auf seinen verschiedenen Plattformen, einschließlich Facebook, Instagram und WhatsApp, gesammelt wurden. sowie von externen Websites und Anwendungen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer vor.

Die Entscheidung untergräbt das Geschäftsmodell von Meta, das auf dem Verkauf zielgerichteter Werbung auf der Grundlage der riesigen Datenmengen basiert, die das Unternehmen über seine Benutzer sammelt, wenn diese Meta-Dienste nutzen und im Internet surfen.

Die Entscheidung gibt Befürwortern einer strengeren Regulierung der weltweit größten Technologieunternehmen neuen Schwung. Obwohl das Urteil nur für Meta-Dienste in Deutschland gilt, ist davon auszugehen, dass es Auswirkungen auf andere Kartellbehörden in der Europäischen Union haben wird.

In den kommenden Monaten tritt ein neues EU-Kartellgesetz namens „Digital Markets Act“ in Kraft, das den Regulierungsbehörden neue Befugnisse zur Förderung des Wettbewerbs im Technologiesektor einräumt.

Insbesondere bietet das Gerichtsurteil vom Dienstag den Behörden in der Europäischen Union eine solidere Rechtsgrundlage für die Untersuchung, wie Datenerfassungspraktiken den Wettbewerb untergraben können, und markiert damit eine neue Richtung bei der Durchsetzung des Kartellrechts.

Das Gericht sagte, dass Aufsichtsbehörden, die Kartellfälle untersuchen, auch untersuchen können, ob ein Unternehmen gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union, die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verstößt

Im Jahr 2019 stellten die deutschen Aufsichtsbehörden anhand einer neuen Auslegung des Kartellrechts fest, dass die Datenerhebungspraktiken von Meta nicht nur gegen Wettbewerbsregeln, sondern auch gegen die DSGVO verstoßen. Die Behörden sagten, Meta müsse die Erlaubnis der Benutzer einholen und dürfe nicht einfach endlose Beträge einsammeln. von Daten, einfach weil sich ein Benutzer für die Nutzung eines der Dienste des Unternehmens angemeldet hat.

Andreas Mundt, Deutschlands oberste Kartellbehörde, sagte, die Politik von Meta laufe einer falschen Entscheidung gleich und zwinge die Menschen dazu, entweder Meta-Dienste zu nutzen und ihre Daten zu teilen, oder sich ganz von den allgegenwärtigen Social-Media-Seiten des Unternehmens fernzuhalten, um zu bleiben

Nachdem das Unternehmen gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, landete es schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Herr. Mundt drängt seit langem darauf, dass die Regulierungsbehörden strenger gegen Facebook und andere Technologiegiganten vorgehen. Er argumentierte, dass Facebook die von den Nutzern gesammelten Daten dazu nutze, seine Position gegenüber der Konkurrenz zu stärken, was dem Wettbewerb schade.

Meta sagte in einer Erklärung, dass man „die Entscheidung des Gerichts prüft und zu gegebener Zeit mehr zu sagen haben wird“.

Das Unternehmen muss nun in Deutschland Änderungen vornehmen, um dem Urteil nachzukommen. Es wird wahrscheinlich ein neues Menü enthalten, das den Benutzern mehr Auswahlmöglichkeiten darüber bietet, wie ihre Daten erfasst werden.

Doch die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf andere Online-Plattformen, die große Datenmengen für digitale Werbung sammeln, darunter Amazon, Google und TikTok.

„Wenn große Internetunternehmen sehr persönliche Daten von Verbrauchern nutzen, kann diese Nutzung auch wettbewerbsrechtlich als Missbrauch angesehen werden“, sagte Herr Das teilte die deutsche Kartellbehörde Mundt am Dienstag in einer Erklärung mit. „Das Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Datenwirtschaft haben.“

Wolfram Müller

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