Neue Regeln für Corona-Hotspots in Bayern

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Aktualisiert am 17. Oktober 2020, 08:29 Uhr

München (dpa / lby) – Aufgrund des starken Anstiegs der Zahl der Koronainfektionen in vielen Regionen gelten heute Morgen in weiten Teilen Bayerns viel strengere Anforderungen.

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Da große Teile Schwaben, Oberbayern, Unterbayern, Oberpfalz und Oberfranken nun die relevanten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen von mehr als 35 und oft mehr als 50 aufweisen, gilt hier eine umfangreiche Maskenanforderung . Das Innenministerium hat angekündigt, dass die Polizei ab Samstag intensivere Ermittlungen durchführen wird.

Dies bedeutet, dass Masken überall dort getragen werden müssen, wo sich Menschen näher oder länger versammeln. Eine Maskenanforderung gilt dann in Fußgängerzonen, auf Märkten, in allen öffentlichen Gebäuden, an Universitäten, auch in Vorlesungen, aber auch in Besprechungs- und Verkehrsbereichen wie in Aufzügen und in den Eingangsbereichen von Hochhäusern. Darüber hinaus müssen die Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie bei Konferenzen, Kongressen, Messen, Kinos und kulturellen Einrichtungen Mund- und Nasenschutz tragen.

In Schulen in betroffenen Gebieten mit einer Prävalenz von 35 Jahren und älter müssen Schüler und Lehrer im Unterricht eine Maske tragen, ab einem Wert von 50 auch in Grundschulen, nach der Schule und in der Tagesbetreuung.

Die bundesweit gültige Corona-Ampel sieht außerdem vor, dass bei einem Wert von mehr als 35 in den Regionen nur Einwohner von zwei Haushalten oder maximal 10 Personen zusammentreffen dürfen. Bei einem sogenannten siebentägigen Auftritt von mehr als 50 Personen dürfen sich nur zwei Haushalte oder maximal fünf Personen treffen.

Kneipenbesucher in Hotspot-Regionen müssen ab Samstag ebenfalls über ihre Vorgehensweise nachdenken: Wenn der Wert 35 überschreitet, müssen Restaurants um 23 Uhr schließen, und an Tankstellen kann kein Alkohol mehr verkauft werden, und Alkohol ist an öffentlichen Orten verboten. Bei einem siebentägigen Auftritt von mehr als 50 Tagen gelten Ausgangssperre und die beiden anderen Verbote ab 10 Uhr.

Trotz der sich derzeit verschlechternden Situation gelten am Samstag zwei Lockerungen: Das umstrittene Unterkunftsverbot gilt nicht mehr, so dass auch Personen aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands ohne negatives Testergebnis zurückkehren können Bayern Hotels oder Campingplätze. Darüber hinaus gibt es im Freistaat keine Obergrenze mehr für die Anzahl der Teilnehmer an öffentlichen Gottesdiensten. Solange die Hygienevorschriften eingehalten werden, müssen mehr als 200 zuvor genehmigte Personen zusammen beten, wenn der erforderliche Abstand und die erforderliche Maske dies tun.
© dpa

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Wolfram Müller

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