BERLIN (dpa) – Der Oberste Gerichtshof Deutschlands hat am Donnerstag entschieden, dass er die Klage eines Fernsehkomikers gegen Urteile abgewiesen hat, die ihm untersagt haben, Teile eines groben Gedichts zu wiederholen, das er über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geschrieben hat.
Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2016 zurück, als Comedian Jan Boehmermann das Gedicht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen rezitierte, um etwas zu veranschaulichen, das seiner Meinung nach nicht einmal im demokratischen Deutschland erlaubt sei. Das Gedicht beschrieb Erdogan als „dumm, feige und ruhelos“, bevor es in sexuelle Anspielungen verfiel.
Dann gab Bundeskanzlerin Angela Merkel einem türkischen Antrag statt, eine mögliche Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes zuzulassen. Ein Gericht in Hamburg hat Boehmermann angeordnet, den größten Teil des Gedichts nicht zu wiederholen.
Ein Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies sowohl Böhmermanns Berufung als auch einen Antrag von Erdogans Anwälten zurück, das Verbot auf das gesamte Gedicht auszudehnen.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht, das am Donnerstag ein kurzes Urteil vom 26. Januar veröffentlichte, mit dem Böhmermanns Klage abgewiesen wurde. Es sagte, es werde den Fall nicht prüfen, „weil es keine Aussicht auf Erfolg hat“, und ging nicht näher auf die Begründung ein.
In einem anderen Fall lehnte ein Berliner Gericht 2019 den Antrag Böhmermanns ab, der Bundesregierung zu verbieten, Merkels Einschätzung zu wiederholen, das Gedicht sei „vorsätzlich verletzend“.
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