1. Was ist Leiharbeit?
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein stark reglementiertes Tätigkeitsfeld in Deutschland und tritt auf, wenn ein Arbeitgeber (Vermittler) einem Dritten (Auftraggeber) einen von ihm beschäftigten Arbeitnehmer, den Leiharbeitnehmer (Verleiher), vermittelt. Der Zeitarbeitnehmer ist voll in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden und unterliegt den Weisungen des Auftraggebers. Das Arbeitsverhältnis besteht jedoch zwischen der Agentur und dem Zeitarbeitnehmer, es wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer begründet.
2. Welche Alternativen zur Zeitarbeit gibt es?
Von der Leiharbeit zu unterscheiden ist der Einsatz von Personal durch Dritte auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder eines Arbeitsvertrags. Im Gegensatz zur Leiharbeit bleiben Mitarbeiter in die Organisation des Dienstleisters/Auftragnehmers eingebunden und unterliegen deren Weisungen, obwohl sie für Dritte tätig sind. In diesen Fällen gelten die Regelungen zur Leiharbeit nicht. Hier ist jedoch große Vorsicht geboten: Stellt sich heraus, dass die Mitarbeiter trotz Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages in die Organisation des Dritten eingebunden wurden, kann es sich um unerlaubte Leiharbeit handeln, die zu Bußgeldern für der Agentur und dem Kunden und die Schaffung einer Arbeitsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Leiharbeitnehmer.
Weitere Informationen finden Sie unten in der vollständigen Veröffentlichung.
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