Die Vereine hatten Zeit bis kl. 10 Montagmorgen: Sollten im Notfall Entspannungen für Amateurfußballspieler verklagt werden, wollte der Bayerische Fußballverband von seinen Mitgliedern wissen. Jetzt ist das mit Spannung erwartete Ergebnis da – und es ist klarer als gedacht: Über 80 Prozent der Vereine befürworteten einen schnellen Neustart, 66 Prozent stimmten für die rechtlichen Schritte, wenn eine weitere Lockerung nicht realisiert werden konnte. Dies gibt dem Verband einen starken Rückenwind für seine Forderungen an die Landesregierung, die derzeit keine Wiederaufnahme der Wettbewerbsaktivitäten zulässt. Der BFV startet weiterhin am 19. September.
Nach Angaben des Verbandes nahmen 3.069 der 4.355 an Kampfhandlungen beteiligten Vereine an der Umfrage teil (Wahlbeteiligung 70 Prozent). Über 85 Prozent von ihnen halten die Vorgehensweise der bayerischen Landesregierung im Umgang mit dem Breitensport im Freistaat inzwischen für unverständlich. 80 Prozent stimmten der Frage zu, ob die Spiele bald wieder aufgenommen werden sollten. Wenn der Staat nicht beschließt, sich kurzfristig weiter zu lockern, sagen zwei Drittel (66 Prozent) der Clubvertreter, dass der BFV als letztes Mittel rechtliche Schritte einleiten sollte. Der Verein lässt zunächst offen, ob tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. „Der Vorstand wird die aktuellen Abstimmungsergebnisse bei einer außerordentlichen Sitzung am Montagabend prüfen und auf die schnelle Antwort der Landesregierung warten, bevor die nächsten Schritte angekündigt werden“, sagte der Verband.
Umfrageergebnisse bereits an Innenminister gesendet
BFV-Präsident Rainer Koch sandte die Ergebnisse der Untersuchung am Montagmittag in einem Brief an Ministerpräsident Joachim Herrmann – zusammen mit dem Antrag, die Erlaubnis für Wettbewerbsspiele mit einer begrenzten Anzahl von Zuschauern zu beantragen, analog zur Kulturszene. Der BFV erhielt am Sonntag auch Unterstützung von anderen Sportverbänden. In einer Entscheidung, die auch an Minister Hermann gerichtet wurde, fordert der Verband „Team Sport Bayern“, dass der Leistungssport mit Zuschauern im Freistaat erlaubt wird. Teil des Zusammenschlusses sind 31 Sportverbände, die nach eigenen Angaben insgesamt 3,6 Millionen Sportler repräsentieren.
„Mit der Abstimmung und den äußerst klaren Ergebnissen haben unsere Vereine ein starkes und klares Signal gegeben, auf das wir jetzt sehr kurzfristig von der Landesregierung hoffen, weil wir Fußball spielen und die Regierung nicht verklagen wollen“, sagte Koch. Zu Beginn der Abstimmung vor sechs Tagen betonte der BFV-Chef, „dass die Landesregierung den Fall noch am 14. September einleiten und die Wiederaufnahme der Glücksspielaktivitäten ab dem 19. September 2020 genehmigen kann“. Ein klares Signal muss jedoch frühzeitig gegeben werden, da die Koronarbeschränkungen der Bayerischen Infektionskontrollverordnung bis zum 18. September verlängert wurden.
„Selbstvertrauen“ über schnelle Lösung
„Und wir können nicht damit beginnen, fünf Tage später vom 19. bis 14. September eine Wiederaufnahme der Glücksspielaktivitäten zu planen. Die formelle Entscheidung konnte erst am 14. September getroffen werden“, sagte Koch. Und der BFV-Chef fährt fort: „Wir waren immer in engem Kontakt mit Politikern und prüfen derzeit die Umfrageergebnisse. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass wir jetzt sehr schnell eine Lösung auf objektiver Ebene finden werden eine Klage Dies ist unser Ziel, andererseits ist es Zeit zu warten, bis die klare Mehrheit der bayerischen Fußballvereine vorbei ist, alle Beteiligten. Unsere Vereine brauchen zuverlässige Planungssicherheit, wir müssen jetzt eine solche Perspektive haben Unsere Leuchten sind für den 19. September in der Schublade bereit. Wir planen diesen Termin noch und möchten die Leuchten daher so bald wie möglich bekannt geben. Dafür brauchen wir eine kurzfristige Entscheidung. „Am 13. August 2020 hatte der BFV bereits eingereicht Ein ähnlich detailliertes Testhygienekonzept wie das zuständige Innenministerium für Sport und Integration (STMI) für den Neustart mit einer begrenzten Anzahl von Zuschauern – beispielsweise im kulturellen Außenbereich Veranstaltungen in Bayern sind für einige Zeit ausdrücklich gestattet – eingereicht.
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