Trotz verschiedener gegenteiliger Gerichtsurteile besteht die deutsche Polizei darauf, Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung zu kriminalisieren. Einige Städte erklären beispielsweise immer wieder, dass die YPG- und YPJ-Flaggen bei Protesten verboten seien. Dies geschieht beispielsweise unter anderem in der Hauptstadt Berlin.
Zuletzt wollte die Polizei bei einer Demonstration gegen die türkischen Angriffe auf Rojava am 10. September die Zahl der YPG/YPJ-Flaggen begrenzen.
In Berlin forderten die PYD, der Frauenrat Dest-Dan, der Verein Nav-Berlin und die Fed-Kurdish Federation die Erlaubnis, gegen die Angriffe auf Rojava und die Tötung Minderjähriger durch Killerdrohnen zu demonstrieren. Obwohl in der Genehmigungsbestätigung keine Auflagen genannt wurden, sagte der Polizeikommandant am Hermannplatz, dass für fünfzig Teilnehmer nur eine YPG- und YPJ-Flagge getragen werden könne. Um gegen die Einschränkung ihres Versammlungsrechts zu protestieren, organisierten die Organisatoren stattdessen eine Kundgebung.
Lukas Theune ist einer der Anwälte, die im Mai beim Bundesinnenministerium die Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland beantragt haben. Wie Theune gegenüber ANF erklärte, hat die Berliner Polizei in früheren Fällen Gerichtsurteile zu dem Thema ignoriert. Die Flaggen der YPG und YPJ sind in Deutschland nicht verboten. Das wusste auch die Versammlungsbehörde in Berlin. Bereits 2018 hatte die Polizei bei einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Berlin versprochen, die YPG/YPJ-Symbole nicht zu verfolgen. Das Urteil wurde am 7. Mai 2018 verkündet, ähnliche Urteile wurden in München, Aachen, Frankfurt, Sigmaringen, Gelsenkirchen und Magdeburg verkündet. Zahlreiche Strafanzeigen gegen Demonstranten wurden nacheinander fallen gelassen.
Als das Bundesinnenministerium am 2. März 2017 die Erweiterung der Liste verbotener Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung anordnete, erklärte die damalige Bundesregierung, dass die Flaggen der YPG und YPJ nicht betroffen seien.
Auf Nachfrage der Linken hieß es in der Antwort der Regierung vom 21. April 2017, dass die YPG und YPJ keine Sicherheitsbedrohung für Deutschland darstellten.
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