Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland und Europa immer mehr Entwicklungen in Bezug auf FRAND-Rechtsfälle, die für SEP-Inhaber möglicherweise mehr Vorteile haben als für Implementierer standardisierter Technologien. Die Hoffnungen auf weitere Klärung der verbleibenden Fragen wurden jedoch mit der Vorlage des Landgerichts Düsseldorf an den EuGH enttäuscht Nokia gegen Daimler zusammen mit der grundlegenden Verletzungsbeschwerde von Nokia vollständig zurückgezogen.
Nach dem Wahrzeichen Sisvel c. Haier vom Bundesgerichtshof entschiedene Fälle (Bundesgerichtshof) im Jahr 2020, 2021 erfolgte die nachträgliche Veröffentlichung der Gründe für die Sisvel c. Haier II Entscheidung, die im November 2020 bekannt gegeben wurde. Die Gründe bestätigten sich, unter anderen, dass Patentinhaber nicht für die Handlungen des früheren Patentinhabers haftbar gemacht werden können. Das Gericht stellte somit klar, dass der Implementierer sich nicht gegen den SEP-Inhaber verteidigen kann, wenn er einen Anspruch auf Fehlverhalten während des Standardisierungsprozesses nur gegen den Vorgänger des SEP-Inhabers hat.
Am 1. Juni 2021 haben Daimler und Nokia – ziemlich unerwartet –kündigte die Einigung an ihres FRAND-Lizenzstreits. Nach der Rücknahme der anschließenden Klage wurde dem EuGH die Möglichkeit entzogen, den Fall zu entscheiden und weitere Leitlinien zu den noch offenen Fragen herauszugeben. Diese Leitlinien werden nun von künftigen Vorlagen an den EuGH abhängen.
Die deutsche Rechtsprechung hat auch eine ziemlich einzigartige Option zur Beschleunigung der FRAND-Verhandlungen im Jahr 2021 bestätigt. Bestimmung der Lizenzgebühren an den Eigentümer des SEP. Der Inhaber des SEP muss dann die Vergütungssätze nach billigem Ermessen festlegen. Wenn der ausübende Künstler nicht der Meinung ist, dass die Entscheidung des SEP-Eigentümers angemessen ist, kann ein Gericht den Satz festlegen. Deutsche Gerichte wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 6 U 130/20) sind der Auffassung, dass ein solches Gegenangebot zur Durchführung eines Verfahrens nach § 315 FRAND genügen kann. Auch wenn eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs derzeit nicht in Sicht ist, scheint ein solches Gegenangebot eine vielversprechende Option für künftige deutsche FRAND-Verhandlungen zu sein.
Eine weitere überraschende Entwicklung im Jahr 2021 kam, als das Landgericht München I eine frühere Entscheidung bestätigte Nokia gegen Continental in seinem Interdigital vs. Xiaomi Entscheidung (Fall Nr. 7 O 14276/20). Entsprechend Nokia Entscheidung kann die Einreichung einer einstweiligen Verfügung eine rechtswidrige Verletzung des Rechts des Patentinhabers darstellen, ein Patent vor einem deutschen Gericht durchzusetzen. Daher kann eine Anti-Anti-Suit Injunction erlassen werden. Das Gericht entschied auch, dass die Einreichung einer gerichtlichen Verfügung außerhalb Deutschlands als Zurückhaltung gegenüber dem Erhalt einer Lizenz durch den MS-Eigentümer gewertet werden könnte.
In Erwartung des nächsten wegweisenden EuGH-Falls entwickeln deutsche Gerichte eifrig ihre SEP/FRAND-Rechtsprechung weiter. Unternehmen, die an SEP/FRAND-Verhandlungen beteiligt sind, sollten sich angesichts der bedeutenden und wachsenden Bedeutung standardisierter Technologien und der SEP-Lizenzierung dieser Rechtsprechung bewusst sein.
Auch Dominik Rissmann hat zu diesem Artikel beigetragen.
© 2022 McDermott Will & EmeryNational Law Review, Band XII, Nummer 61
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