15. April (Renewables Now) – Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird verheerende Auswirkungen auf Kleinstwasserkraftwerke haben, da die Vergütung, die derzeit Anlagen bis 500 kW erhalten, komplett gestrichen wird, a local Das teilte der Branchenverband am Donnerstag mit.
Deutschlandweit sind derzeit über 6.500 Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 500 kW in Betrieb, die jährlich rund 2,88 TWh Strom erzeugen und rund eine Million Haushalte mit sauberem Strom versorgen.
Die im Rahmen des sogenannten Osterpakets geplanten Gesetzesänderungen sollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigen. Bei Kleinwasserkraftwerken wirken sie sich jedoch gegenteilig aus, da die EEG-Vergütung für Neuanlagen und ertüchtigte Bestandsanlagen aus Umweltgründen wegfällt, so der Wasserkraftverband der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ein alternatives Vergütungssystem ist nicht vorgesehen.
Dies würde die Betreiber solcher Systeme unter Druck setzen, da die Banken nicht bereit wären, Kredite zu vergeben, was die Finanzierung von Upgrades sehr schwierig mache, sagte der Verband.
Der Wegfall der Vergütung wird den Betrieb vieler kleiner Fabriken gefährden, da Direktvermarkter solche Vermögenswerte aufgrund des enormen Verwaltungsaufwands meiden.
Der Verband stellte fest, dass Pläne für neue Wasserkraftwerke aufgrund geplanter Änderungen bereits eingefroren sind.
Das Maßnahmenpaket wurde Anfang April von der Regierung genehmigt und soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
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