Bundesjustizminister fordern Reform des Massenverfahrens

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Laut den JuMiKo’s Auflösung (PDF / 119 KB) allein die Aufstockung des Gerichtspersonals und die Digitalisierung der Gerichte werden die Probleme im Umgang mit der steigenden Zahl von Massenverfahren nicht lösen. Es forderte daher den Bundesminister der Justiz auf, ein entsprechendes Reformpaket zu initiieren.

Massenklagen, bei denen die Interessen einer Vielzahl betroffener Verbraucher zusammengeführt und gerichtlich vertreten werden, nehmen in Deutschland seit Jahren zu. Das liegt nach Expertenmeinung vor allem daran, dass auf dieses Gebiet spezialisierte Legal-Technology-Unternehmen und Claims-Management-Unternehmen mit Werbung betroffene Verbraucher ansprechen. Moderne Technologien ermöglichen es diesen Unternehmen, ähnliche Fälle zu bündeln und gemeinsam die Interessen der Verbraucher vor Gericht zu vertreten. Im Gegenzug verlangen sie in der Regel ein Erfolgshonorar. Es gilt als attraktiv für Verbraucher, insbesondere wenn ihr Schaden so gering ist, dass sie einzelne Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten scheuen.

„Schadenmanagement-Gesellschaften und Legal-Technologie-Plattformen können mit niedrigschwelligen Angeboten in bestimmten Bereichen Verbrauchern den Zugang zur Justiz erleichtern und Kosten sparen. Außerdem können sie neue Geschäftsfelder für den Mittelstand erschließen“, so der bayerische Justizminister genannt. Georg Eisenreich, auf dessen Initiative die JuMiKo-Resolution beruht. Im Rahmen dieser Massenverfahren gebe es jedoch mitunter „unnötige Mehrbelastungen für die Gerichte und unnötige Verzögerungen“. Die standardisierten Schriftsätze hätten oft wenig mit dem Einzelfall zu tun, die Anhänge seien nicht immer richtig zugeordnet und Anfragen des Gerichts blieben oft unbeantwortet.

Die JuMiKo hat eine Überprüfung des deutschen Zivilrechts, des Zivilprozessrechts, des Berufs- und Rechtsdienstleistungsrechts sowie des Gebühren- und Kostenrechts vorgeschlagen. Dabei soll geprüft werden, ob durch Gesetzesänderungen in diesen Bereichen Rechtsstreitigkeiten schneller beigelegt werden könnten. Dies würde über die in diesem Sommer von der JuMiKo aufgestellte Idee eines neuen Vorabentscheidungsverfahrens in Sammelklagen des Bundesgerichtshofs hinausgehen. Die Resolution zeigt genau, wie Reformen aussehen können, macht aber deutlich, dass die Rechte der Bürger nicht eingeschränkt werden dürfen.

Eisenreich sagte: „Eine wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte ist wichtig. Die aktuelle Rechtslage führt jedoch zu einer unnötigen Belastung wertvoller Rechtsressourcen. Gerichte brauchen die rechtlichen Instrumente, um Massenklagen innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.“

Laut Johanna Weißbach, Expertin für Prozessrecht bei Pinsent Masons, entspricht die Einschätzung von Eisenreich den aktuellen Meinungen der Gerichte und Richter selbst. Wie von der . berichtet Frankfurter Allgemeine Zeitung (deutschsprachiger Artikel) haben neun Vorsitzende des Landgerichts Augsburg in einem „flammenden Brief“ an das Landgericht München darauf hingewiesen, dass die zunehmende Zahl von Massenverfahren zu Überarbeitung führt und die psychische Gesundheit und Motivation beeinträchtigt. Das Gericht erklärte in seinem Schreiben, dass sich das Berufsbild der Richter grundlegend ändere und das Landgericht zu einem bloßen „Durchlauferhitzer“ werde.

„Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat sich ähnlich geäußert: Dem Gericht droht derzeit eine Flut von Klagen gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die im Zusammenhang mit der Wirecard-Insolvenz verklagt wird“, sagte Weißbach. „Es sind bereits 1.500 Verfahren anhängig, zahlreiche weitere Klagen sind angekündigt. Der Gerichtspräsident hat darauf hingewiesen, dass die Arbeitsbelastung mit der aktuellen Richterzahl kaum zu bewältigen ist.“

Jochen Fabel

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